Niedersachsen
Gästebeitrag in Juist
- Höhe
- ab 3,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- Gast zahlt selbstSie melden im Regelfall nichts
- Kinder
- unter 6 frei, unter 14: ab 1,50 €, teils frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Juist bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Gästebeitrag wird nach Übernachtungen und Saison berechnet und vom Gast selbst direkt bei der Kurverwaltung gezahlt (Tourist-Information, Automat oder online mit dem Fährticket), nicht über den Vermieter. Kinder bis 5 Jahre sind frei, Kinder von 6 bis 13 Jahren zahlen die Hälfte.
- Höhe
- ab 3,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
Je Übernachtung: Hauptsaison 4,80 Euro, Nebensaison 3,00 Euro ab 14 Jahren; Kinder 6 bis 13 Jahre 2,40 bzw. 1,50 Euro; Kinder bis 5 Jahre frei; 11.01.–13.02. gästebeitragsfrei. Datumsangaben der Tarifseite beziehen sich auf das Jahr 2026. (gilt seit 01.01.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 14: ab 1,50 €, teils frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Nach § 8 Abs. 2 der Gästebeitragssatzung melden Sie Gäste ohne gültige Gästebeitragskarte binnen 24 Stunden oder am ersten Werktag nach der Ankunft bei der Inselgemeinde Juist an; nur in diesen Fällen ziehen Sie den Gästebeitrag ein und liefern ihn an die Inselgemeinde ab, sonst zahlt der Gast spätestens am Abreisetag selbst (§ 7 Abs. 1).
- Zahlung
- Gast zahlt direkt bei der Kurverwaltung (Tourist-Information, Automat am Rathaus/Hafen, Online-Shop); Nachweis über das Abreiseticket.
- Einreichung
- Befreiungsanträge (Verwandtenbesuch, beruflicher Aufenthalt) über Formulare der Gemeinde.
- Betrieb anzeigen
- Zahlungsnachweis ist das Abreiseticket (TöwerCard als Karte entfällt weitgehend).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Juist nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Juist ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Gast zahlt den Gästebeitrag selbst bei der Kurverwaltung, nicht über die Unterkunft.
- Befreit sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre, Schwerbehinderte mit GdB 100 und Begleitpersonen (Merkzeichen B oder H).
- Verwandtenbesuche bei Einwohnern sind befreit, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden (Nachweis bei der Anmeldung).
Quellen und Prüfstand
- Kurverwaltung Juist – Tarife des Gästebeitrags
- Inselgemeinde Juist – Gästebeitragssatzung (Fassung 2023)
- Kurverwaltung Juist – Gästebeitrag
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Juist.
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