Gastgeberklar Ort prüfen

Baden-Württemberg

Übernachtungsteuer (City Tax) in Karlsruhe

Höhe
4,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

Buchung in Karlsruhe berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Karlsruhe auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Fester Betrag pro Person ab 18 Jahren und Nacht: 4,00 € (2026 und 2027), ab 1.1.2028 4,50 €. Vom 1.7. bis 31.12.2025 waren es 3,50 €.

Höhe
4,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026 bis 31.12.2027)
Änderung
Ab 01.01.2028: 4,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2028)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Private und berufliche Übernachtungen sind gleichermaßen steuerpflichtig.
Erhoben seit
01.07.2025
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung für jedes Quartal bis zum 15. des Folgemonats: 15.04., 15.07., 15.10., 15.01. Auch wenn keine Gäste da waren, ist eine Null-Meldung nötig.
Zahlung
Die angemeldete Steuer ist am 45. Tag nach Quartalsende fällig. Wird per Bescheid festgesetzt, ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu zahlen. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist möglich (nur schriftlich oder per Fax).
Einreichung
Amtlicher Vordruck mit Rechenfunktion, auf Papier mit Unterschrift oder elektronisch mit digitaler Signatur an die Stadtkämmerei, Abteilung Kommunale Steuern ([email protected]). Für jede Unterkunft wird eine eigene Anmeldung abgegeben.
Betrieb anzeigen
Die Unterkunft muss vor dem ersten Inserat mit dem amtlichen Formular angezeigt werden (karlsruhe.de/citytax). Danach vergibt die Stadt ein Buchungszeichen. Beginn, Ende, Betreiberwechsel und Umzug sind vorher zu melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Karlsruhe nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Karlsruhe ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Karlsruher City Tax nicht ein. Sie müssen sie selbst vom Gast verlangen und abführen.

Gut zu wissen
  • Befreit sind Gäste bis zum 18. Geburtstag. Ab dem Tag des 18. Geburtstags wird die Steuer fällig.
  • Die Steuer wird bei einem ununterbrochenen Aufenthalt in derselben Unterkunft höchstens für zwei Monate erhoben.
  • Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste müssen aufgezeichnet werden. Belege 4 Kalenderjahre aufbewahren.
  • Wird eine stornierte Übernachtung trotzdem berechnet, fällt dafür ebenfalls Steuer an.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen