Baden-Württemberg
Kurtaxe in Kressbronn am Bodensee
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: 3,95 € vom 01.04. bis 31.10., 1,50 € vom 01.11. bis 31.03. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Meldung und Abführung jeweils bis zum 10. des Folgemonats.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 3,95 € vom 01.04. bis 31.10., 1,50 € vom 01.11. bis 31.03. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die in der Gemeinde arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich beruflich zu Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten; Nachweis, z. B. Arbeitgeberbestätigung (§ 2 Abs. 4).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung nach An- und Abreise jeweils bis zum 10. des folgenden Monats (§ 7 Abs. 1); im Kalendermonat fällig gewordene Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats abführen (§ 10 Abs. 2).
- Zahlung
- Abführung an die Gemeinde bis zum 10. des darauffolgenden Monats.
- Einreichung
- Elektronisches Meldesystem der Gemeinde (§ 8).
- Betrieb anzeigen
- Meldepflichtig ist, wer Personen gegen Entgelt beherbergt (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kressbronn am Bodensee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kressbronn am Bodensee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Beherberger haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 10 Abs. 1).
- Auf der Gemeindeseite steht für 2026 dieselbe Staffel (1,50 € / 3,95 €), dort aber 'ab 15 Jahren'; maßgeblich ist die Satzung (bis vollendetes 16. Lebensjahr befreit).
- Ablösung durch Jahrespauschale auf Antrag bis 1. März möglich (§ 9).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kressbronn am Bodensee.
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