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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Kressbronn am Bodensee

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: 3,95 € vom 01.04. bis 31.10., 1,50 € vom 01.11. bis 31.03. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Meldung und Abführung jeweils bis zum 10. des Folgemonats.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 3,95 € vom 01.04. bis 31.10., 1,50 € vom 01.11. bis 31.03. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die in der Gemeinde arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich beruflich zu Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten; Nachweis, z. B. Arbeitgeberbestätigung (§ 2 Abs. 4).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung nach An- und Abreise jeweils bis zum 10. des folgenden Monats (§ 7 Abs. 1); im Kalendermonat fällig gewordene Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats abführen (§ 10 Abs. 2).
Zahlung
Abführung an die Gemeinde bis zum 10. des darauffolgenden Monats.
Einreichung
Elektronisches Meldesystem der Gemeinde (§ 8).
Betrieb anzeigen
Meldepflichtig ist, wer Personen gegen Entgelt beherbergt (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kressbronn am Bodensee nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kressbronn am Bodensee ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherberger haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 10 Abs. 1).
  • Auf der Gemeindeseite steht für 2026 dieselbe Staffel (1,50 € / 3,95 €), dort aber 'ab 15 Jahren'; maßgeblich ist die Satzung (bis vollendetes 16. Lebensjahr befreit).
  • Ablösung durch Jahrespauschale auf Antrag bis 1. März möglich (§ 9).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kressbronn am Bodensee.

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