Baden-Württemberg
Kurtaxe in Langenargen
- Höhe
- ab 1,40 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 15 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag, Hauptsaison 3,50 EUR (Nebenorte 3,00 EUR), Nebensaison 1,40 EUR. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber meldet die Gäste elektronisch und führt die Kurtaxe monatlich bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- ab 1,40 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Je Person und Aufenthaltstag: Hauptsaison (01.04.-31.10.) im Hauptort 3,50 EUR, in Bierkeller-Waldeck und Oberdorf 3,00 EUR; Nebensaison (01.11.-31.03.) überall 1,40 EUR. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.04.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste spätestens am Tag nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 7 Abs. 1); Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats abführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1). Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Langenargen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Langenargen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und Tagesgäste (unter 1 Tag Aufenthalt).
- Zweitwohnungsinhaber und Bootslieger zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe; dann entfällt die Kurtaxe je Aufenthaltstag.
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist das der Gemeinde unverzüglich zu melden (§ 8 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Langenargen.
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