Baden-Württemberg
Kurtaxe in Eriskirch
- Höhe
- ab 1,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,30 €
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Eriskirch bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt von April bis Oktober 2,50 Euro (Kinder 6 bis 15 Jahre 1,30 Euro), von November bis März 1,30 Euro je Person und Aufenthaltstag. Kinder unter 6 Jahren sind frei. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Beherbergungsbetriebe melden die Gäste elektronisch an und ab und ziehen die Kurtaxe ein.
- Höhe
- ab 1,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag: 1. April bis 31. Oktober 2,50 Euro ab Vollendung des 16. Lebensjahres, 1,30 Euro für Kinder und Jugendliche von 6 bis unter 16 Jahren; 1. November bis 31. März 1,30 Euro für alle Personen ab Vollendung des 6. Lebensjahres. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind frei. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,30 €
- Berufliche Übernachtungen
- Keine Kurtaxe für Personen, die in der Gemeinde arbeiten, in Ausbildung stehen oder sich beruflich zu Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten; Nachweis durch Bestätigung des Arbeitgebers bzw. Ausbildungs-, Schul- oder Studienbescheinigung (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste unverzüglich nach Anreise und nach Abreise über das elektronische Meldescheinsystem (§ 8 Abs. 1). Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); der Meldepflichtige zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 9 Abs. 1). Ein fester Abführungstermin ist nicht genannt.
- Zahlung
- Einzug von den Gästen und Abführung an die Gemeinde durch den Meldepflichtigen (§ 9 Abs. 1); Fälligkeit am letzten Aufenthaltstag.
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (§ 8 Abs. 7); auf Antrag Befreiung von der elektronischen Meldung bei unbilliger Härte (§ 8 Abs. 8).
- Betrieb anzeigen
- Unentgeltlich beherbergte ortsfremde Personen melden sich innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft an (§ 8 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Eriskirch nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Eriskirch ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldepflichtige haften der Gemeinde für vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe (§ 9 Abs. 1).
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist dies der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden (§ 9 Abs. 2).
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 70,00 Euro (§ 4).
- Daneben besteht ein Fremdenverkehrsbeitrag der Betriebe; für Privatzimmervermieter 0,33 Euro je kurtaxenpflichtiger Übernachtung (Änderung ab 01.01.2023), das ist keine Gästeabgabe.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eriskirch.
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