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Rheinland-Pfalz

Übernachtungssteuer in Leiwen

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 16 freiwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Leiwen erhebt seit 01.01.2025 eine Übernachtungssteuer von 1,00 € je entgeltlicher Übernachtung und Gast (Steuerschuldner ist der Gast, der Betreiber entrichtet). Minderjährige bis 16 Jahre, Schul- und Jugendfahrten, Aus- und Fortbildungsaufenthalte und zwingend berufliche Übernachtungen sind ausgenommen; höchstens 30 Tage am Stück. Der Betreiber reicht bis zum 31.01. des Folgejahres eine Jahreserklärung bei der Verbandsgemeinde Schweich ein, die Steuer wird per Jahresbescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe fällig.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je entgeltlicher Übernachtung und Beherbergungsgast (Bemessungsgrundlage ist die Zahl der entgeltlichen Übernachtungen je Gast, § 3); je Gast höchstens 30 Tage bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb (§ 2 Abs. 4). (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Übernachtungen, die zwingend beruflich erforderlich sind, d. h. ohne die entgeltliche Beherbergung könnte die Berufsausübung, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und Einkommen deshalb nicht erwirtschaftet werden (§ 2 Abs. 5 c). Rein berufsbegleitende Übernachtungen ohne diese Zwangslage bleiben steuerpflichtig.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 30 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Erklärung bis zum 31.01. nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 7); Steuerbescheid für das Kalenderjahr, einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 7).
Zahlung
Zahlung an die Verbandsgemeindekasse Schweich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 7).
Einreichung
Erklärung nach amtlichem Vordruck bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich mit Gesamtanzahl der Übernachtungen und Anzahl der steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen (§ 7).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Leiwen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Leiwen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast, steuerentrichtungspflichtig der Betreiber (§ 5).
  • Die Satzung gilt für alle Buchungen, die nach Inkrafttreten getätigt werden (§ 11).
  • Die Verbandsgemeinde Schweich ist zuständig für Prüfung und Einzug (§ 7, 8).
  • Die Satzung sagt „Minderjährige Beherbergungsgäste bis 16 Jahre“; hier sicherheitshalber unter 16 Jahren als befreit abgebildet (Grenzfall 16-Jährige nicht eindeutig).
  • Beherbergungen mit melderechtlichem Wohnsitz werden nicht besteuert (§ 2 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Leiwen.

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