Rheinland-Pfalz
Übernachtungssteuer in Leiwen
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 16 freiwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
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Regeln im Detail
Leiwen erhebt seit 01.01.2025 eine Übernachtungssteuer von 1,00 € je entgeltlicher Übernachtung und Gast (Steuerschuldner ist der Gast, der Betreiber entrichtet). Minderjährige bis 16 Jahre, Schul- und Jugendfahrten, Aus- und Fortbildungsaufenthalte und zwingend berufliche Übernachtungen sind ausgenommen; höchstens 30 Tage am Stück. Der Betreiber reicht bis zum 31.01. des Folgejahres eine Jahreserklärung bei der Verbandsgemeinde Schweich ein, die Steuer wird per Jahresbescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe fällig.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht
1,00 € je entgeltlicher Übernachtung und Beherbergungsgast (Bemessungsgrundlage ist die Zahl der entgeltlichen Übernachtungen je Gast, § 3); je Gast höchstens 30 Tage bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb (§ 2 Abs. 4). (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Übernachtungen, die zwingend beruflich erforderlich sind, d. h. ohne die entgeltliche Beherbergung könnte die Berufsausübung, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit nicht ausgeübt und Einkommen deshalb nicht erwirtschaftet werden (§ 2 Abs. 5 c). Rein berufsbegleitende Übernachtungen ohne diese Zwangslage bleiben steuerpflichtig.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 30 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Erklärung bis zum 31.01. nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 7); Steuerbescheid für das Kalenderjahr, einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 7).
- Zahlung
- Zahlung an die Verbandsgemeindekasse Schweich einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 7).
- Einreichung
- Erklärung nach amtlichem Vordruck bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich mit Gesamtanzahl der Übernachtungen und Anzahl der steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen (§ 7).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Leiwen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Leiwen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Steuerschuldner ist der Beherbergungsgast, steuerentrichtungspflichtig der Betreiber (§ 5).
- Die Satzung gilt für alle Buchungen, die nach Inkrafttreten getätigt werden (§ 11).
- Die Verbandsgemeinde Schweich ist zuständig für Prüfung und Einzug (§ 7, 8).
- Die Satzung sagt „Minderjährige Beherbergungsgäste bis 16 Jahre“; hier sicherheitshalber unter 16 Jahren als befreit abgebildet (Grenzfall 16-Jährige nicht eindeutig).
- Beherbergungen mit melderechtlichem Wohnsitz werden nicht besteuert (§ 2 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Leiwen.
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