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Saarland

Beherbergungssteuer in Saarbrücken

Höhe
3,5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
halbjährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

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Gebucht über

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag einschließlich Mehrwertsteuer; dazu zählen auch Endreinigungsgebühren sowie Provisionen und Servicegebühren von Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking (§3 Satzung). Lässt sich bei einem Pauschalpreis (Übernachtung/Frühstück, Halb- oder Vollpension) der Beherbergungsanteil nicht herausrechnen, werden vom Gesamtpreis pauschal 10,00 EUR für Frühstück und je 20,00 EUR für Mittag- und Abendessen je Gast und Mahlzeit abgezogen (§4 Abs. 2).

Höhe
3,5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2026)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen vor; Geschäftsreisen sind ebenso steuerpflichtig wie private Übernachtungen.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.04.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Steuererklärung (Steueranmeldung) ist bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalenderhalbjahres einzureichen, also bis 15. Juli und 15. Januar (§7 Abs. 2 Satzung).
Zahlung
Die selbst berechnete Beherbergungssteuer ist bis zum 20. Tag nach Ablauf des Kalenderhalbjahres an die Landeshauptstadt Saarbrücken zu entrichten (§7 Abs. 3).
Einreichung
Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck, unterschrieben vom Steuerentrichtungspflichtigen (Betreiber) oder seinem bevollmächtigten Vertreter, beim Stadtsteueramt Saarbrücken.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Saarbrücken nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Saarbrücken ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Saarbrücken zählt nicht zu den Städten, in denen Airbnb die Abgabe automatisch einzieht. Provisionen und Servicegebühren von Plattformen wie Booking oder Airbnb zählen aber zum steuerpflichtigen Übernachtungspreis und müssen vom Gastgeber selbst in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Gut zu wissen
  • Die Satzung wurde am 04.11.2025 vom Stadtrat beschlossen, tritt aber erst am 01.04.2026 in Kraft und gilt nur für Beherbergungsleistungen ab diesem Datum.
  • Die Steuer wird bei ununterbrochenem Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für die ersten 28 Tage erhoben; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag (nur der Anreisetag wird berechnet).
  • Bei Nichterscheinen des Gastes (No-Show) fällt die Steuer laut städtischem FAQ trotzdem an.
  • Ausgenommen sind laut FAQ Krankenhäuser und Pflegeheime bei medizinisch bedingter Unterbringung sowie unentgeltliche Übernachtungen im Privatbereich.
Quellen und Prüfstand

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