Gastgeberklar Ort prüfen

Rheinland-Pfalz

Beherbergungsteuer in Trier

Höhe
4 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

Buchung in Trier berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Trier auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

4 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer (seit 1. Juli 2026), ab 1. Juli 2027 4,5 %. Nebenleistungen wie Verpflegung oder Parkplatz zählen nicht mit. Provisionen und Gebühren von Buchungsplattformen dürfen nicht abgezogen werden. Ab der 8. zusammenhängenden Nacht im selben Betrieb fällt keine Steuer an.

Höhe
4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.07.2026 bis 30.06.2027)
Änderung
Ab 01.07.2027: 4,5 % vom Bruttopreis (ab 01.07.2027)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
Erhoben seit
01.01.2018
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steuererklärung bis zum 10. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres.
Zahlung
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zahlung an die Stadtkasse, laut Satzung einen Monat nach Bekanntgabe, laut Website innerhalb von vier Wochen.
Einreichung
Amtlicher Vordruck oder Online-Portal der Stadt. Die Zugangsdaten für das Portal kommen per E-Mail.
Betrieb anzeigen
Den Betrieb mit dem Formular „Stammdatenerhebung“ bei der Stadt Trier anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Trier nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Trier ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Trier nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Die Steuer schuldet der Gastgeber, nicht der Gast.
  • Bis 30. Juni 2026 betrug der Satz 3,5 %.
  • Für Kinder gibt es keine Befreiung.
Quellen und Prüfstand

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