Rheinland-Pfalz
Beherbergungsteuer in Trier
- Höhe
- 4 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
4 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer (seit 1. Juli 2026), ab 1. Juli 2027 4,5 %. Nebenleistungen wie Verpflegung oder Parkplatz zählen nicht mit. Provisionen und Gebühren von Buchungsplattformen dürfen nicht abgezogen werden. Ab der 8. zusammenhängenden Nacht im selben Betrieb fällt keine Steuer an.
- Höhe
- 4 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.07.2026 bis 30.06.2027)
- Änderung
- Ab 01.07.2027: 4,5 % vom Bruttopreis (ab 01.07.2027)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 7 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.01.2018
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steuererklärung bis zum 10. Tag nach Ende jedes Kalendervierteljahres.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zahlung an die Stadtkasse, laut Satzung einen Monat nach Bekanntgabe, laut Website innerhalb von vier Wochen.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck oder Online-Portal der Stadt. Die Zugangsdaten für das Portal kommen per E-Mail.
- Betrieb anzeigen
- Den Betrieb mit dem Formular „Stammdatenerhebung“ bei der Stadt Trier anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Trier nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Trier ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Steuer in Trier nach eigener Liste nicht ein. Sie rechnen selbst mit der Stadt ab.
Gut zu wissen
- Die Steuer schuldet der Gastgeber, nicht der Gast.
- Bis 30. Juni 2026 betrug der Satz 3,5 %.
- Für Kinder gibt es keine Befreiung.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Trier: Beherbergungsteuer
- Beherbergungsteuersatzung, Fassung der Änderungssatzung vom 17.04.2026 (PDF)
- Formular Stammdatenerhebung (PDF)
- Formular Steuererklärung (PDF)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Trier.
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