Nordrhein-Westfalen
Beherbergungssteuer (Übernachtungssteuer) in Leverkusen
- Höhe
- 3,50 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Abrechnung und Fristen
- vierteljährlichMeldung Frist in der Quelle nicht genannt; Erklärung vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende; Erklärung vierteljährlich, bis zum 30. Tag nach Quartalsende; Abführung vierteljährlich, bis zum 30. Tag nach Quartalsende
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: Frist in der Quelle nicht genannt. Abgabenerklärung: vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 3). Abgabenerklärung: vierteljährlich, bis zum 30. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 3). Abführung der Abgabe: vierteljährlich, bis zum 30. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 3).
Regeln im Detail
Leverkusen erhebt eine Beherbergungssteuer von 3,50 EUR pro Übernachtung und Gast, aber erst für Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2027; bis dahin wird keine Steuer erhoben. Der Gast ist Steuerschuldner, der Betrieb muss die Steuer einziehen und vierteljährlich anmelden (bis zum 15. Tag nach Quartalsende) und abführen (bis zum 30. Tag nach Quartalsende). Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Klassenfahrten sind befreit; pro durchgehendem Aufenthalt im selben Betrieb wird die Steuer für höchstens 21 Tage erhoben.
- Auch genannt
- Übernachtungssteuer, Bettensteuer, City Tax; umgangssprachlich manchmal Kurtaxe
- Höhe
- 3,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
3,50 EUR pro Übernachtung und Beherbergungsgast (§ 3 Abs. 2). Die Steuer wird bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb längstens für 21 Tage erhoben. Anwendung erst auf Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2027. (gilt ab 01.01.2027) - Änderung
- Ab 01.01.2027: 3,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) – 3,50 EUR pro Übernachtung und Beherbergungsgast (§ 3 Abs. 2). Die Steuer wird bei ununterbrochener Beherbergung im selben Betrieb längstens für 21 Tage erhoben. Anwendung erst auf Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2027.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für berufliche Übernachtungen vor. Befreit sind nur Klassenfahrten sowie Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 3 Abs. 2: „Von der Zahlung einer Beherbergungsabgabe sind befreit: 1. Personen, die aufgrund von Klassenfahrten … 2. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.“); die Einzugspflicht entfällt, wenn der Gast erklärt und nachweist, dass die Übernachtung dem Grundbedarf „Wohnen“ dient (§ 7 Abs. 2).
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 21 Nächte bzw. Tage je zusammenhängendem Aufenthalt.
- Erhoben seit
- 01.01.2027
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Stadt Leverkusen
- Meldung der Gäste
- Frist in der Quelle nicht genannt.
- Abgabenerklärung
- Vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende. Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder per amtlich zugelassener elektronischer Steueranmeldung, vom Betreiber oder einem Bevollmächtigten unterschrieben (§ 7 Abs. 3). Die Annahme der Erklärung gilt als formloser Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 9). § 7 Abs. 3
- Abgabenerklärung
- Vierteljährlich, bis zum 30. Tag nach Quartalsende. § 7 Abs. 3
- Abführung der Abgabe
- Vierteljährlich, bis zum 30. Tag nach Quartalsende. § 7 Abs. 3
- Anzeige der Vermietung
- Frist in der Quelle nicht genannt. § 7 Abs. 1
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Leverkusen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Leverkusen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Bis zum 31.12.2026 wird in Leverkusen keine Beherbergungssteuer erhoben; die Satzung gilt für Beherbergungsleistungen ab dem 1. Januar 2027 (§ 15).
- Buchungen, die der Betrieb schon vor Inkrafttreten der Satzung rechtsverbindlich bestätigt hat und die Übernachtungen im Jahr 2027 betreffen, sind nicht abgabepflichtig (§ 15).
- Steuerschuldner ist der Gast; der Betrieb muss die Steuer einziehen und haftet neben dem Gast als Gesamtschuldner (§ 4, § 7 Abs. 2).
- Erklärt ein Gast, dass die Beherbergung nicht steuerpflichtig ist, muss der Betrieb die Erklärung mit Anlagen als Teil des Buchungsvorgangs aufbewahren (§ 7 Abs. 4).
- Die Nutzung der Beherbergungsmöglichkeit ohne Übernachtung (zum Beispiel Tageszimmer) steht einer Übernachtung gleich, wenn dafür ein gesonderter Aufwand betrieben wird (§ 2 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Leverkusen – Beherbergungssteuersatzung vom 15.09.2026 (Stand 09/26)
- Stadt Leverkusen – Ortsrecht Finanzen
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Leverkusen.
Verlauf für Leverkusen
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Leverkusen nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Übernachtungssteuer in Leverkusen
Was kostet die Übernachtungssteuer (City Tax) in Leverkusen?
Beherbergungssteuer in Leverkusen: 3,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027). Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Leverkusen, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Zahlen Kinder in Leverkusen Übernachtungssteuer?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Gibt es in Leverkusen eine Kurtaxe?
In Leverkusen gilt die Beherbergungssteuer, umgangssprachlich oft Kurtaxe, City Tax oder Bettensteuer genannt: 3,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027). Eine Kurtaxe im engeren Sinn erheben Kur- und Erholungsorte; Leverkusen steht nicht auf der amtlichen Liste der Kur- und Erholungsorte in Nordrhein-Westfalen (Stand 29.09.2026).
Wann müssen Gastgeber in Leverkusen die Übernachtungssteuer melden und abführen?
Meldung der Gäste: Frist in der Quelle nicht genannt. Abgabenerklärung: vierteljährlich, bis zum 15. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 3). Abgabenerklärung: vierteljährlich, bis zum 30. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 3). Abführung der Abgabe: vierteljährlich, bis zum 30. Tag nach Quartalsende (§ 7 Abs. 3). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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