Gastgeberklar Ort prüfen

Nordrhein-Westfalen

Beherbergungssteuer in Bergisch Gladbach

Höhe
5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

Buchung in Bergisch Gladbach berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Bergisch Gladbach auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des Übernachtungspreises einschließlich Umsatzsteuer. Reinigung, Bettwäsche, Strom und Wasser zählen dazu, frei wählbare Extras wie Frühstück, Parkplatz oder WLAN nicht.

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2025)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Auch beruflich oder dienstlich bedingte Übernachtungen sind steuerpflichtig.
Erhoben seit
01.04.2025
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15. Januar, 15. April, 15. Juli, 15. Oktober) auf amtlichem Vordruck, unterschrieben.
Zahlung
Die selbst berechnete Steuer bis zum 30. Tag nach Quartalsende unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse zahlen. SEPA-Lastschrift ist möglich.
Einreichung
Unterschriebener Vordruck per Post, Fax oder als PDF-Anhang per E-Mail an die Abteilung Kommunalsteuern. Ein elektronisches Verfahren gibt es bisher nicht.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug vorher auf amtlichem Vordruck bei der Abteilung Kommunalsteuern anzeigen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bergisch Gladbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bergisch Gladbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Bergisch Gladbach nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Keine Befreiung für Kinder, Schwerbehinderte oder Einwohner der Stadt.
  • Die Steuer fällt bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für 6 Monate an.
  • Auch für Quartale ohne Gäste ist eine Nullmeldung abzugeben.
  • Zahlt der Gast über ein Buchungsportal, ist der Betrag abzüglich einer etwaigen Portalgebühr die Grundlage. Zahlt der Gast direkt an Sie, gehört eine von Ihnen gezahlte Vermittlungsprovision zur Grundlage.
  • Stornierte Buchungen sind steuerfrei. Bei Nichtanreise fällt die Steuer auf das gezahlte Entgelt an.
  • Gesondert berechnete Entgelte für Haustiere zählen zur Bemessungsgrundlage.
  • Übernachtungen wegen unbewohnbarer eigener Wohnung (z. B. Wasserschaden) sind mit Erklärung und Nachweis des Gastes steuerfrei.
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

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