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Nordrhein-Westfalen

Beherbergungssteuer in Brühl (Rheinland)

Höhe
5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene

Buchung in Brühl (Rheinland) berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Brühl (Rheinland) auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des vom Gast für die Übernachtung gezahlten Betrags einschließlich Umsatzsteuer.

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2026)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
Erhoben seit
01.04.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf amtlichem Vordruck oder elektronisch, unterschrieben.
Zahlung
Die selbst berechnete Steuer bis zum 30. Tag nach Quartalsende unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse zahlen. SEPA-Lastschrift ist möglich.
Einreichung
Amtlicher Vordruck der Stadt Brühl, Abteilung Steuern, Uhlstraße 3, 50321 Brühl.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug vorher auf dem Formular 'An-/Abmeldung oder Übergabe eines Beherbergungsbetriebs' anzeigen. Für jede Unterkunft eine eigene Anmeldung.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Brühl (Rheinland) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Brühl (Rheinland) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Brühl nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.

Gut zu wissen
  • Die Satzung nennt keine Befreiung für Kinder.
  • Die Steuer fällt bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für 6 Monate an.
  • Übernachten mehrere Personen gemeinsam, wird der Preis auf die Personen aufgeteilt.
  • Gäste, die unter der Adresse der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, fallen nicht unter die Steuer. Dient die Übernachtung dem Grundbedarf des Wohnens, entfällt der Einzug bei schriftlicher Erklärung und Beleg des Gastes.
  • Für Buchungen, die vor dem 01.04.2026 verbindlich abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregel. Die Buchungsbelege sind der Anmeldung für das 2. bzw. 3. Quartal beizufügen.
  • Buchungsplattformen müssen der Stadt die vermittelten Unterkünfte mitteilen.
Quellen und Prüfstand

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