Nordrhein-Westfalen
Beherbergungssteuer in Brühl (Rheinland)
- Höhe
- 5 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
5 % des vom Gast für die Übernachtung gezahlten Betrags einschließlich Umsatzsteuer.
- Höhe
- 5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.04.2026)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung sieht keine Befreiung für beruflich bedingte Übernachtungen vor.
- Erhoben seit
- 01.04.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 15. Tag nach Quartalsende auf amtlichem Vordruck oder elektronisch, unterschrieben.
- Zahlung
- Die selbst berechnete Steuer bis zum 30. Tag nach Quartalsende unter Angabe des Kassenzeichens an die Stadtkasse zahlen. SEPA-Lastschrift ist möglich.
- Einreichung
- Amtlicher Vordruck der Stadt Brühl, Abteilung Steuern, Uhlstraße 3, 50321 Brühl.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Vermietung, einen Betreiberwechsel und einen Umzug vorher auf dem Formular 'An-/Abmeldung oder Übergabe eines Beherbergungsbetriebs' anzeigen. Für jede Unterkunft eine eigene Anmeldung.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Brühl (Rheinland) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Brühl (Rheinland) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Steuer in Brühl nicht automatisch ein. Sie verlangen sie selbst vom Gast und führen sie an die Stadt ab.
Gut zu wissen
- Die Satzung nennt keine Befreiung für Kinder.
- Die Steuer fällt bei einem ununterbrochenen Aufenthalt im selben Betrieb höchstens für 6 Monate an.
- Übernachten mehrere Personen gemeinsam, wird der Preis auf die Personen aufgeteilt.
- Gäste, die unter der Adresse der Unterkunft mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, fallen nicht unter die Steuer. Dient die Übernachtung dem Grundbedarf des Wohnens, entfällt der Einzug bei schriftlicher Erklärung und Beleg des Gastes.
- Für Buchungen, die vor dem 01.04.2026 verbindlich abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregel. Die Buchungsbelege sind der Anmeldung für das 2. bzw. 3. Quartal beizufügen.
- Buchungsplattformen müssen der Stadt die vermittelten Unterkünfte mitteilen.
Quellen und Prüfstand
- Satzung über die Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Brühl (2.7) vom 15.12.2025
- Stadt Brühl: Formular An-/Abmeldung oder Übergabe eines Beherbergungsbetriebs
- Airbnb Hilfe-Center: Automatische Erhebung von Steuern in Deutschland
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Brühl (Rheinland).
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