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Nordrhein-Westfalen

Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) in Köln

Höhe
5 %vom Bruttopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

5 % des vom Gast für die Beherbergung gezahlten Betrags einschließlich Umsatzsteuer. Dazu zählen auch Leistungen wie Reinigung und Bettwäsche.

Höhe
5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.07.2024)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Beruflich bedingte Übernachtungen sind seit 1. Juli 2024 steuerpflichtig.
Erhoben seit
01.10.2010
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abgabenerklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende beim Kassen- und Steueramt.
Zahlung
Zahlung bis zum 30. Tag nach Quartalsende.
Einreichung
Formular der Stadt; elektronische Anmeldung mit PIN möglich.
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende des Betriebs vorab dem Kassen- und Steueramt mitteilen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Köln nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Köln ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Keine Befreiung für Kinder.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Köln.

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