Nordrhein-Westfalen
Kulturförderabgabe (Übernachtungssteuer) in Köln
- Höhe
- 5 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Abgabe–
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
5 % des vom Gast für die Beherbergung gezahlten Betrags einschließlich Umsatzsteuer. Dazu zählen auch Leistungen wie Reinigung und Bettwäsche.
- Höhe
- 5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.07.2024)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Beruflich bedingte Übernachtungen sind seit 1. Juli 2024 steuerpflichtig.
- Erhoben seit
- 01.10.2010
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abgabenerklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende beim Kassen- und Steueramt.
- Zahlung
- Zahlung bis zum 30. Tag nach Quartalsende.
- Einreichung
- Formular der Stadt; elektronische Anmeldung mit PIN möglich.
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende des Betriebs vorab dem Kassen- und Steueramt mitteilen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Köln nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Köln ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Keine Befreiung für Kinder.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Köln.
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