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Bayern

Kurbeitrag in Lindau (Bodensee)

Höhe
ab 2,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: ab 1,20 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Lindau (Bodensee) bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurbeitrag je Aufenthaltstag, ganzjährig; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Die Schuld entsteht mit Beginn jedes Tages und ist sofort fällig, zu entrichten an den Einhebungspflichtigen (§ 6). Kurgebiet ist das Stadtgebiet außer einem gewerblich geprägten Teil von Reutin.

Höhe
ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 3,30 EUR (01.04.-31.10.) bzw. 2,20 EUR (01.11.-31.03.) ab 16 Jahren; Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren 2,00 EUR bzw. 1,20 EUR; unter 6 frei. Maßgeblich ist das Alter am Ankunftstag. (gilt seit 01.04.2021)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: ab 1,20 €
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung befreit nur Personen, die sich ausschließlich zur beruflichen Ausbildung aufhalten (§ 4 Abs. 4); die Stadtseite nennt zusätzlich Geschäftsreisende und Tagungsteilnehmer als ausgenommen.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 5 Abs. 1); Abrechnungsfrist der Gastgeber (§ 6) nicht im Auszug.
Zahlung
Fällig mit Entstehen (§ 3 Abs. 2), Zahlung an den Einhebungspflichtigen oder die Stadt (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
Meldung beim Amt für Tourismus mit Formblatt (§ 5 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Lindau (Bodensee) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Lindau (Bodensee) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (§ 4 Abs. 5).
  • Schüler bei schulisch bedingtem Aufenthalt und begleitendes Lehrpersonal sind frei (§ 4 Abs. 4).
  • Zweitwohnungsbesitzer sind laut Stadtseite kurbeitragspflichtig.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lindau (Bodensee).

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