Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bräunlingen
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 12 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt 2,00 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind befreit. Gastgeber melden die Gäste elektronisch an und führen die Kurtaxe ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag (mit KONUS-Nutzungsmöglichkeit). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Dauercamper: pauschale Jahreskurtaxe 180 € je Stellplatz. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 12 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Auf Antrag befreit: Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten; Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen für die ersten drei Tage des Aufenthalts.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung und Abmeldung innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1). Die im Laufe eines Kalenderquartals fällig gewordenen Beträge sind vier Wochen nach Erhalt des Kurtaxebescheids abzuführen (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); Gastgeber ziehen sie ein und führen sie an die Stadt ab (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das elektronische Meldeverfahren (https://meldeschein.avs.de/braeunlingen), § 8 Abs. 6.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bräunlingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bräunlingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gastgeber haften für vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe (§ 9 Abs. 1).
- Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen Melde- oder Abführpflicht, Geldbuße 150 € (§ 10).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bräunlingen – Kurtaxesatzung, durchgeschriebene Fassung 2026
- Stadt Bräunlingen – Änderungssatzung Kurtaxe 2026
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bräunlingen.
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