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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bräunlingen

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 12 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 2,00 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind befreit. Gastgeber melden die Gäste elektronisch an und führen die Kurtaxe ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag (mit KONUS-Nutzungsmöglichkeit). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Dauercamper: pauschale Jahreskurtaxe 180 € je Stellplatz. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 12 frei
Berufliche Übernachtungen
Auf Antrag befreit: Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten; Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen für die ersten drei Tage des Aufenthalts.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung und Abmeldung innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1). Die im Laufe eines Kalenderquartals fällig gewordenen Beträge sind vier Wochen nach Erhalt des Kurtaxebescheids abzuführen (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); Gastgeber ziehen sie ein und führen sie an die Stadt ab (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Meldung über das elektronische Meldeverfahren (https://meldeschein.avs.de/braeunlingen), § 8 Abs. 6.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bräunlingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bräunlingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gastgeber haften für vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe (§ 9 Abs. 1).
  • Ordnungswidrigkeit bei Verstoß gegen Melde- oder Abführpflicht, Geldbuße 150 € (§ 10).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bräunlingen.

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