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Sachsen

Gästetaxe in Marienberg

Höhe
2,10 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

Einige Angaben für Marienberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Gästetaxe 2,10 € je Person und Aufenthaltstag (inkl. USt). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind frei. Gastgeber melden Gäste über das System AVS und ziehen die Taxe beim Gast ein.

Höhe
2,10 € pro Person und Nacht
2,10 € je Person und Aufenthaltstag inklusive Umsatzsteuer; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.05.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Auch Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen, sind gästetaxepflichtig; ausgenommen sind Einwohner mit Nebenwohnsitz wegen Arbeit, Ausbildung oder Studium.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung unverzüglich, am Ankunftstag, über AVS (§ 8). Abführung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung der Stadt, in Ausnahmefällen (Papier) monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats (§ 9 Abs. 1).
Zahlung
Gästetaxe ist am letzten Aufenthaltstag beim Quartiergeber zu entrichten und per Überweisung an die Stadt abzuführen; getrennt vom Betriebsvermögen aufzubewahren (§ 7, § 9).
Einreichung
Meldung über das elektronische Meldesystem AVS, ausnahmsweise Vordrucke; Meldescheinoriginal ein Jahr aufbewahren (§ 8).
Betrieb anzeigen
Fehlanzeige (Null-Meldung) bei Papierabrechnung; über AVS wird auch ohne Gäste abgerechnet (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Marienberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Marienberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind auch Teilnehmer an Schulfahrten und Begleiter, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, und Inhaber von Wochenendhäusern/Datschen.
  • Jeder Gast hat Anspruch auf die Gästekarte, auch befreite Personen (§ 6).
  • Die Gästetaxesatzung muss in der Unterkunft zur Einsicht vorliegen (§ 8 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Frist-Erinnerung für Marienberg

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Marienberg im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald er für Marienberg startet. Eine E-Mail, keine Werbung.