Sachsen
Gästetaxe in Marienberg
- Höhe
- 2,10 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Marienberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gästetaxe 2,10 € je Person und Aufenthaltstag (inkl. USt). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind frei. Gastgeber melden Gäste über das System AVS und ziehen die Taxe beim Gast ein.
- Höhe
- 2,10 € pro Person und Nacht
2,10 € je Person und Aufenthaltstag inklusive Umsatzsteuer; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.05.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Auch Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen, sind gästetaxepflichtig; ausgenommen sind Einwohner mit Nebenwohnsitz wegen Arbeit, Ausbildung oder Studium.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Anmeldung unverzüglich, am Ankunftstag, über AVS (§ 8). Abführung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung der Stadt, in Ausnahmefällen (Papier) monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats (§ 9 Abs. 1).
- Zahlung
- Gästetaxe ist am letzten Aufenthaltstag beim Quartiergeber zu entrichten und per Überweisung an die Stadt abzuführen; getrennt vom Betriebsvermögen aufzubewahren (§ 7, § 9).
- Einreichung
- Meldung über das elektronische Meldesystem AVS, ausnahmsweise Vordrucke; Meldescheinoriginal ein Jahr aufbewahren (§ 8).
- Betrieb anzeigen
- Fehlanzeige (Null-Meldung) bei Papierabrechnung; über AVS wird auch ohne Gäste abgerechnet (§ 9 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Marienberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Marienberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind auch Teilnehmer an Schulfahrten und Begleiter, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, und Inhaber von Wochenendhäusern/Datschen.
- Jeder Gast hat Anspruch auf die Gästekarte, auch befreite Personen (§ 6).
- Die Gästetaxesatzung muss in der Unterkunft zur Einsicht vorliegen (§ 8 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand
- Große Kreisstadt Marienberg – Gästetaxe-Satzung (Zusammenfassung mit 1. Änderungssatzung)
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Marienberg.
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