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Sachsen

Kurtaxe in Sayda

Höhe
2,20 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichohne festen Tag in der Satzung
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Sayda bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe (Gästetaxe) beträgt 2,20 EUR je Person und Aufenthaltstag, auf Antrag ermäßigt 1,35 EUR; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder bis zur Einschulung sind frei. Gäste sind unverzüglich in der Tourist-Information anzumelden, die Kurtaxe ist monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats abzuführen.

Höhe
2,20 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde, die zur Ausübung ihres Dienstes oder Berufes Unterkunft nehmen, sind befreit; Teilnehmer an Tagungen, Kongressen, Lehrgängen oder Seminaren zahlen auf Antrag den ermäßigten Satz von 1,35 EUR (§ 4 Abs. 1 Nr. 4, § 5 Abs. 1 Nr. 4).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Unverzügliche Anmeldung der Gäste in der Tourist-Information (§ 8 Abs. 1); Meldescheindurchschläge bis zum 10. Werktag des Folgemonats; Kurtaxe monatlich bis zum zehnten Werktag des Folgemonats abführen (§ 10 Abs. 1).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7); der Beherberger zieht sie ein und führt sie monatlich ab; Aufbewahrung getrennt vom Betriebsvermögen (§ 10 Abs. 4).
Einreichung
Amtliche Meldevordrucke der Gemeinde bzw. elektronische Abrechnung; Gäste füllen am Anreisetag den Meldevordruck aus und unterschreiben ihn.
Betrieb anzeigen
Gewährte Gästeübernachtungen und vereinnahmte Beträge sind bei der Tourist-Information im Einzelnen darzustellen; Fehlanzeige bei fehlender Beherbergung.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sayda nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sayda ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jeder Kurtaxepflichtige hat Anspruch auf die Gästekarte Erzgebirge, die der Gastgeber beim Check-in aushändigt.
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B und Teilnehmer an Kinder- und Schülerfahrten sind befreit.
  • Bei Änderung des Umsatzsteuersatzes ändert sich die Gästetaxe um die Differenz; die Gemeinde teilt dies mit.
  • Der Beherberger haftet gegenüber der Gemeinde für Einziehung und Abführung.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sayda.

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