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Sachsen

Kurtaxe in Thermalbad Wiesenbad

Höhe
ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 14 frei, unter 18: ab 0,70 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurzone 1 (Wiesenbad) 1,50 EUR, Kurzone 2 (Neundorf, Schönfeld, Wiesa) 1,00 EUR je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder unter 14 sind befreit, 14 bis 18 zahlen ermäßigt. Abführung bis spätestens zum 15. des Folgemonats.

Höhe
ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag Kurzone 1 (Wiesenbad) 1,50 EUR, Kurzone 2 (Neundorf, Schönfeld, Wiesa) 1,00 EUR; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. (gilt seit 01.07.2016)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei, unter 18: ab 0,70 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich ausschließlich zu anderen als Kur- oder Erholungszwecken aufhalten, insbesondere vorübergehend zur Ausübung ihres Berufs (§ 4 Abs. 1 Nr. 5).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abführung bis spätestens zum 15. des darauffolgenden Kalendermonats (§ 10 Abs. 1); Anmeldung der Gäste innerhalb von 5 Tagen nach Ankunft (§ 8 Abs. 1).
Zahlung
Kurtaxe wird fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 7 Abs. 2).
Einreichung
Meldung über das Online-Meldesystem der Gemeinde oder das vorgeschriebene Formular.
Betrieb anzeigen
Satzung muss für jeden Gast einsehbar vorliegen (§ 8 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Thermalbad Wiesenbad nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Thermalbad Wiesenbad ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gästekarte für jede kurtaxepflichtige Person (§ 6).
  • Auf Anforderung sind die abgeführten Beträge aufzuschlüsseln (§ 10 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Thermalbad Wiesenbad.

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