Gastgeberklar Ort prüfen

Sachsen

Gästetaxe in Meißen

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

Buchung in Meißen berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Meißen auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Bei Personen mit beruflich bedingtem Zweitwohnsitz oder ähnlichen Dauersachverhalten wird stattdessen eine pauschale Jahresgästetaxe (24-facher Tagessatz) erhoben.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2019)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen, sind ausdrücklich gästetaxepflichtig. Ausgenommen sind nur Einwohner, die zu Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienzwecken einen Nebenwohnsitz begründen.
Erhoben seit
01.01.2019
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gesamtzahl beherbergter ortsfremder Personen mittels bereitgestellter Software bis zum 10. Werktag des Monats für den vorhergehenden Monat (auch als Nullmeldung, wenn keine Gäste beherbergt wurden).
Zahlung
Der Beherbergungsbetrieb zieht die Gästetaxe von den Gästen ein und führt sie im Rahmen der monatlichen Meldung an die Stadt Meißen ab.
Einreichung
Monatliche Meldung über die von der Stadtverwaltung bereitgestellte Software.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Meißen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Meißen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Gästetaxe nicht automatisch ein; Gastgeber müssen sie selbst anmelden und abführen.

Gut zu wissen
  • Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit Merkzeichen BL/aG sind ebenfalls befreit.
  • Ab der vierten Person einer Familie, für die bereits Gästetaxe entrichtet wird, ist jede weitere Familienperson befreit.
  • Soweit die Erhebung der Gästetaxe umsatzsteuerpflichtig ist, kommt zusätzlich die Umsatzsteuer hinzu.
  • Der Satz von 1,50 EUR ist seit Einführung 2019 unverändert; die Satzungsfassung wurde zuletzt am 19.03.2025 aktualisiert (u. a. Einführung digitaler 'Willkommens-Rabatte' statt Papier-Gästekarte).
Quellen und Prüfstand

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen