Sachsen
Gästetaxe in Meißen
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Bei Personen mit beruflich bedingtem Zweitwohnsitz oder ähnlichen Dauersachverhalten wird stattdessen eine pauschale Jahresgästetaxe (24-facher Tagessatz) erhoben.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2019)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die aus beruflichen Gründen in der Stadt Unterkunft nehmen, sind ausdrücklich gästetaxepflichtig. Ausgenommen sind nur Einwohner, die zu Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienzwecken einen Nebenwohnsitz begründen.
- Erhoben seit
- 01.01.2019
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gesamtzahl beherbergter ortsfremder Personen mittels bereitgestellter Software bis zum 10. Werktag des Monats für den vorhergehenden Monat (auch als Nullmeldung, wenn keine Gäste beherbergt wurden).
- Zahlung
- Der Beherbergungsbetrieb zieht die Gästetaxe von den Gästen ein und führt sie im Rahmen der monatlichen Meldung an die Stadt Meißen ab.
- Einreichung
- Monatliche Meldung über die von der Stadtverwaltung bereitgestellte Software.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Meißen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Meißen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Gästetaxe nicht automatisch ein; Gastgeber müssen sie selbst anmelden und abführen.
Gut zu wissen
- Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte mit Merkzeichen BL/aG sind ebenfalls befreit.
- Ab der vierten Person einer Familie, für die bereits Gästetaxe entrichtet wird, ist jede weitere Familienperson befreit.
- Soweit die Erhebung der Gästetaxe umsatzsteuerpflichtig ist, kommt zusätzlich die Umsatzsteuer hinzu.
- Der Satz von 1,50 EUR ist seit Einführung 2019 unverändert; die Satzungsfassung wurde zuletzt am 19.03.2025 aktualisiert (u. a. Einführung digitaler 'Willkommens-Rabatte' statt Papier-Gästekarte).
Quellen und Prüfstand
- Gästetaxesatzung der Stadt Meißen (Fassung vom 19.03.2025)
- Gästetaxesatzung der Stadt Meißen (PDF, Fassung 06.12.2017, in Kraft seit 01.01.2019)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Meißen.
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