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Sachsen

Gästetaxe in Dippoldiswalde

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 6 frei, unter 14: halber Satz

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Gebucht über

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Gästetaxe beträgt 2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder unter 6 Jahren sind befreit, Kinder von 6 bis unter 14 Jahren zahlen die Hälfte. Der Gastgeber meldet die Gäste unverzüglich im System AVS an, zieht die Gästetaxe ein und führt sie quartalsweise ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag (inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer). Ankunfts- und Abreisetag zählen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit, Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zahlen die Hälfte. Inhaber von Wochenendhäusern, Datschen, Campingstellplätzen und Nebenwohnsitzer zahlen eine pauschale Jahresgästetaxe von 25 Tagessätzen. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 14: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste melden Sie unverzüglich über das Meldesystem AVS (§ 8 Abs. 1); die Gästetaxe zahlen Sie vierteljährlich binnen 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids der Stadt (§ 9 Abs. 1).
Zahlung
Die Gästetaxe ist beim Quartiergeber zu entrichten und wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1). Der Quartiergeber führt sie per Überweisung an die Stadt ab; Aufbewahrung und Abrechnung getrennt vom Betriebsvermögen (§ 9).
Einreichung
Meldung und Abrechnung über das elektronische System AVS, in begründeten Ausnahmefällen mit amtlichen Vordrucken (§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Beherbergende melden ortsfremde Personen unverzüglich über AVS an; der Gast füllt am Ankunftstag den Meldevordruck aus (§ 8).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Dippoldiswalde nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Dippoldiswalde ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gästetaxepflichtige haben Anspruch auf eine Gästekarte, auch wenn sie befreit sind (§ 6).
  • Voraussetzungen für Befreiung oder Ermäßigung sind, sofern nicht offensichtlich, durch Nachweis zu bestätigen (§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 3).
  • Beim Zusammentreffen mehrerer Ermäßigungsgründe wird nur eine Ermäßigung gewährt (§ 5 Abs. 2).
  • Das Original des Meldescheins ist ein Jahr aufzubewahren (§ 8 Abs. 5).
Quellen und Prüfstand

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