Gastgeberklar Ort prüfen

Nordrhein-Westfalen

Keine Übernachtungsteuer in Mönchengladbach

Im veröffentlichten Ortsrecht von Mönchengladbach steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Mönchengladbach eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Gut zu wissen
  • Der Rat hat am 16.12.2015 über eine Beherbergungssteuersatzung beraten; laut Ratsinformationssystem ist sie ohne Abstimmung geblieben und nicht eingeführt worden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Mönchengladbach.

Verlauf für Mönchengladbach

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Mönchengladbach nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.