Nordrhein-Westfalen
Keine Übernachtungsteuer in Mönchengladbach
Im veröffentlichten Ortsrecht von Mönchengladbach steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Mönchengladbach eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Regeln im Detail
Gut zu wissen
- Der Rat hat am 16.12.2015 über eine Beherbergungssteuersatzung beraten; laut Ratsinformationssystem ist sie ohne Abstimmung geblieben und nicht eingeführt worden.
Quellen und Prüfstand
- Mönchengladbach: Ortsrecht, Steuer- und Abgabensatzungen (ohne Übernachtungsteuer, Kur- oder Gästebeitrag)
- Ratsinformationssystem Mönchengladbach: Rat 16.12.2015, TOP Ö 6.1 Beherbergungssteuersatzung
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Mönchengladbach.
Verlauf für Mönchengladbach
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Mönchengladbach nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.