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Bayern

Keine Übernachtungsteuer in München

In Bayern sind kommunale Übernachtungsteuern landesrechtlich untersagt. München erhebt daher keine City Tax.

Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Regeln im Detail

Gut zu wissen
  • Keine Steuer heißt nicht keine Pflichten: Für Ferienwohnungen gelten in München Regeln zur Zweckentfremdung. Eine Registrierungspflicht nach EU-Verordnung 2024/1028 ist laut Liste der Bundesnetzagentur ab 1. Oktober 2026 vorgesehen; das bestätigen wir gerade bei der Stadt.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt München.

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