Baden-Württemberg
Kurtaxe in Neubulach
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Buchung in Neubulach berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Neubulach auswerten
Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,00 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. Der Gastgeber meldet elektronisch und führt die Kurtaxe monatlich bis zum 10. des Folgemonats an die Stadt ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig, im gesamten Stadtgebiet mit Altbulach, Liebelsberg, Martinsmoos und Oberhaugstett. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); Vermieter ziehen sie ein und führen sie an die Stadt ab (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Stadt (§ 8 Abs. 6); auf Antrag Befreiung von der Datenfernübertragung bei unbilliger Härte (§ 8 Abs. 7).
- Betrieb anzeigen
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung spätestens am Tag der Abreise bei der Stadt (§ 5 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Neubulach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Neubulach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Kurtaxe enthält einen Anteil von 0,42 € (netto) für KONUS, der an die Schwarzwald Tourismus GmbH weitergegeben wird.
- Der Vermieter haftet der Stadt für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
- Der Wohnungsgeber stellt die Kurkarte auf den Namen des Gastes aus (§ 6 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neubulach.
Autopilot · in Entwicklung