Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Teinach-Zavelstein
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 14 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig (Geschäftsreisende und berufsbedingte Übernachtungen 1 €). Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig; für Geschäftsreisende, berufsbedingte Übernachtungen und Tagungsteilnehmer 1 €. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2016) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende, berufsbedingte Übernachtungen und Tagungsteilnehmer zahlen 1 € je Person und Aufenthaltstag.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1). Die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge werden von der Stadt schriftlich in Rechnung gestellt und sind innerhalb eines Monats nach Anforderung zu zahlen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Gastgeber ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie an die Stadt ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1). Fällig wird die Kurtaxe am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Stadt ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5).
- Betrieb anzeigen
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist das der Stadt unverzüglich mit Name und Adresse zu melden (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Teinach-Zavelstein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Teinach-Zavelstein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Gästekarte berechtigt auch zur Nutzung von KONUS (kostenloser ÖPNV im Schwarzwald).
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
- Einwohner mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 32,00 €.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Teinach-Zavelstein.
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