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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Bad Teinach-Zavelstein

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,50 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig (Geschäftsreisende und berufsbedingte Übernachtungen 1 €). Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Person und Aufenthaltstag, ganzjährig; für Geschäftsreisende, berufsbedingte Übernachtungen und Tagungsteilnehmer 1 €. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2016)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende, berufsbedingte Übernachtungen und Tagungsteilnehmer zahlen 1 € je Person und Aufenthaltstag.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- und Abmeldung innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1). Die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge werden von der Stadt schriftlich in Rechnung gestellt und sind innerhalb eines Monats nach Anforderung zu zahlen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Gastgeber ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie an die Stadt ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1). Fällig wird die Kurtaxe am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Stadt ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5).
Betrieb anzeigen
Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist das der Stadt unverzüglich mit Name und Adresse zu melden (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bad Teinach-Zavelstein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Teinach-Zavelstein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Gästekarte berechtigt auch zur Nutzung von KONUS (kostenloser ÖPNV im Schwarzwald).
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
  • Einwohner mit Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in einer anderen Gemeinde zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 32,00 €.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Teinach-Zavelstein.

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