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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Schömberg

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Schömberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 € je Person und Aufenthaltstag, höchstens 42 Tage je ununterbrochenem Aufenthalt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Der Gastgeber meldet am Werktag nach An- bzw. Abreise elektronisch und führt die Kurtaxe nach Bescheid ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag im gesamten Gemeindegebiet. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag; je ununterbrochenem Aufenthalt höchstens 42 Tage. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind kurtaxepflichtig und erhalten eine Ermäßigung auf jeweils 1,50 € pro Übernachtung (§ 5 Abs. 3); Teilnehmer an beruflichen Tagungen sind auf Antrag in den ersten vier Tagen befreit (§ 5 Abs. 2 a).
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung am der Ankunft bzw. Abreise folgenden Werktag (§ 8 Abs. 1); Abführung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kurtaxe-Bescheides (§ 9 Abs. 1); manuelle Meldescheine bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 10).
Zahlung
Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 7 Abs. 1); Vermieter ziehen ein und führen ab (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (§ 8 Abs. 7); bei unbilliger Härte auf Antrag manuelle Meldescheine (§ 8 Abs. 9, 10).
Betrieb anzeigen
Befreiungsanträge spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde (§ 5 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Schömberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Schömberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Vermieter haftet der Gemeinde für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
  • Wer die Abmeldung verspätet, zahlt die Kurtaxe bis zur tatsächlichen Abmeldung weiter (§ 9 Abs. 3).
  • Mit der Anmeldung ist die Gästekarte auszustellen (§ 8 Abs. 6).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schömberg.

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