Baden-Württemberg
Übernachtungsteuer in Neuried
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Neuried bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Neuried erhebt ab 01.07.2026 eine Übernachtungsteuer von 2,00 € pro Übernachtung und Gast (Camping: 1,00 € je Fahrzeug/Zelt). Der Betreiber gibt vierteljährlich bis zum 30. Tag nach Quartalsende eine Steueranmeldung ab; die Steuer wird per Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe fällig.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.07.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung für jedes Kalendervierteljahr bis zum dreißigsten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums (§ 7 Abs. 1); Steuer per Bescheid, fällig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 8).
- Zahlung
- Zahlung an die Gemeinde Neuried einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 8).
- Einreichung
- Unterschriebene oder elektronische Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck mit Gesamtzahl der steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen (§ 7 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung vor Eintritt anzeigen (§ 7 Abs. 5); am 01.07.2026 bestehende Betriebe bis 30.09.2026 (§ 11 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Neuried nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Neuried ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Steuerschuldner ist der Gast; der Betreiber ist steuerentrichtungspflichtig und haftet (§ 3).
- Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste in geeigneter Form aufzeichnen (§ 7 Abs. 4).
- Nachweise vier Kalenderjahre aufbewahren (§ 7 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neuried.
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