Baden-Württemberg
Übernachtungssteuer in Kappel-Grafenhausen
- Höhe
- 5 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 30. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrags ohne Mehrwertsteuer. Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs. Die Satzung gilt ab 1. Januar 2026; für bis zum Satzungsbeschluss vertraglich vereinbarte Leistungen wird bis 31.12.2026 keine Steuer erhoben.
- Höhe
- 5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2026)
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- Die Satzung kennt keine Ausnahme für beruflich oder geschäftlich veranlasste Übernachtungen; sie sind steuerpflichtig.
- Erhoben seit
- 01.01.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, auf Antrag monatlich (§ 7 Abs. 1, 2). Die Steuer ist am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig (§ 8 Abs. 1).
- Zahlung
- Fällig am dreißigsten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums, Zahlung an die Gemeinde Kappel-Grafenhausen (§ 8 Abs. 1). Bei Festsetzung durch Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
- Einreichung
- Unterschriebene Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck beim Steueramt der Gemeinde Kappel-Grafenhausen, mit Gesamtzahl der Übernachtungen, steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen (§ 7 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vorab anzuzeigen (§ 7 Abs. 6). Zum 01.01.2026 bestehende Betriebe waren bis 30.01.2026 anzuzeigen (§ 11 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kappel-Grafenhausen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kappel-Grafenhausen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Kappel-Grafenhausen steht nicht auf der Airbnb-Liste der Orte mit automatischem Steuereinzug; der Betreiber muss die Steuer selbst erklären und abführen. Ein Einzug durch Buchungsplattformen ist in der Satzung nicht vorgesehen.
Gut zu wissen
- Übernachtungen in Jugendherbergen und anderen als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen sind ausgenommen (§ 2 Abs. 4).
- Bei ununterbrochener Belegung im selben Betrieb wird die Steuer längstens für 2 Monate erhoben (§ 2 Abs. 5); Belegungen mit melderechtlichem Wohnsitz sind nicht steuerpflichtig (§ 2 Abs. 6).
- Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden 10 € für Frühstück und je 25 € für Mittag- und Abendessen je Gast abgezogen (§ 3 Abs. 3).
- Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste sind aufzuzeichnen; Nachweise sind vier Kalenderjahre aufzubewahren (§ 7 Abs. 4, 5).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kappel-Grafenhausen.
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