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Baden-Württemberg

Übernachtungssteuer in Kappel-Grafenhausen

Höhe
5 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 30. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des vom Gast für die Beherbergung aufgewendeten Betrags ohne Mehrwertsteuer. Steuerschuldner ist der Betreiber des Beherbergungsbetriebs. Die Satzung gilt ab 1. Januar 2026; für bis zum Satzungsbeschluss vertraglich vereinbarte Leistungen wird bis 31.12.2026 keine Steuer erhoben.

Höhe
5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.01.2026)
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
Die Satzung kennt keine Ausnahme für beruflich oder geschäftlich veranlasste Übernachtungen; sie sind steuerpflichtig.
Erhoben seit
01.01.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Steueranmeldung bis zum 30. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, auf Antrag monatlich (§ 7 Abs. 1, 2). Die Steuer ist am 30. Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums fällig (§ 8 Abs. 1).
Zahlung
Fällig am dreißigsten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums, Zahlung an die Gemeinde Kappel-Grafenhausen (§ 8 Abs. 1). Bei Festsetzung durch Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.
Einreichung
Unterschriebene Steueranmeldung auf amtlichem Vordruck beim Steueramt der Gemeinde Kappel-Grafenhausen, mit Gesamtzahl der Übernachtungen, steuerpflichtigen und steuerfreien Übernachtungen (§ 7 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung sind vorab anzuzeigen (§ 7 Abs. 6). Zum 01.01.2026 bestehende Betriebe waren bis 30.01.2026 anzuzeigen (§ 11 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kappel-Grafenhausen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kappel-Grafenhausen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Kappel-Grafenhausen steht nicht auf der Airbnb-Liste der Orte mit automatischem Steuereinzug; der Betreiber muss die Steuer selbst erklären und abführen. Ein Einzug durch Buchungsplattformen ist in der Satzung nicht vorgesehen.

Gut zu wissen
  • Übernachtungen in Jugendherbergen und anderen als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen sind ausgenommen (§ 2 Abs. 4).
  • Bei ununterbrochener Belegung im selben Betrieb wird die Steuer längstens für 2 Monate erhoben (§ 2 Abs. 5); Belegungen mit melderechtlichem Wohnsitz sind nicht steuerpflichtig (§ 2 Abs. 6).
  • Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden 10 € für Frühstück und je 25 € für Mittag- und Abendessen je Gast abgezogen (§ 3 Abs. 3).
  • Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste sind aufzuzeichnen; Nachweise sind vier Kalenderjahre aufzubewahren (§ 7 Abs. 4, 5).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kappel-Grafenhausen.

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