Baden-Württemberg
Übernachtungsteuer in Kippenheim
- Höhe
- 5 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 30. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Kippenheim bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kippenheim erhebt ab 01.07.2026 eine Übernachtungsteuer von 5 % der Bemessungsgrundlage. Betreiber geben vierteljährlich bis zum 30. Tag nach Quartalsende eine Steueranmeldung ab; die Steuer ist am selben Tag fällig. Alle am 01.07.2026 bestehenden Betriebe waren bis 31.07.2026 anzuzeigen.
- Höhe
- 5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.07.2026)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steueranmeldung bis zum dreißigsten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums (§ 7 Abs. 1); Fälligkeit am dreißigsten Tag (§ 8 Abs. 1); bei Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 8 Abs. 2).
- Zahlung
- Zahlung an die Gemeinde Kippenheim am dreißigsten Tag nach Ablauf des Anmeldezeitraums (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Steueranmeldung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Rechnungsamt, unterschrieben (§ 7 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Beginn und Ende der Tätigkeit, Betreiberwechsel und Verlegung vor Eintritt anzeigen (§ 7 Abs. 5); Bestandsbetriebe bis 31.07.2026 (§ 11 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Kippenheim nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Kippenheim ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Namen und Aufenthaltsdauer aller Gäste in geeigneter Form aufzeichnen (§ 7 Abs. 4).
- Nachweise vier Kalenderjahre aufbewahren (§ 7 Abs. 3).
- Änderungen für einen Anmeldezeitraum innerhalb eines Monats durch geänderte Anmeldung melden (§ 7 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kippenheim.
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