Niedersachsen
Beherbergungssteuer in Neustadt am Rübenberge
- Höhe
- 4 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- in Prüfung
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Neustadt am Rübenberge bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
Buchung in Neustadt am Rübenberge berechnen
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Steuersatz von 4 Prozent auf das Nettoentgelt (ohne Umsatzsteuer) der Übernachtung.
- Höhe
- 4 % vom Nettopreis (gilt seit 01.04.2026)
- Kinder und Jugendliche
- in Prüfung
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.04.2026
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die Beherbergungssteuererklärung ist quartalsweise abzugeben und muss spätestens am 10. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Stadt eingegangen sein (also bis 10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.).
- Zahlung
- separat nicht angegeben
- Einreichung
- Die Steuererklärung wird über das Online-Formular auf dem Serviceportal der Stadt Neustadt a. Rbge. eingereicht. Auch wenn in einem Quartal keine Beherbergungen stattfanden, ist eine Nullmeldung abzugeben.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Neustadt am Rübenberge nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Neustadt am Rübenberge ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Bis zum 31.03.2026 erhob die Stadt einen Tourismusbeitrag (seit 1999). Dieser wurde durch die Beherbergungssteuer ab 01.04.2026 abgelöst und gilt nicht mehr.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neustadt am Rübenberge.
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