Gastgeberklar Ort prüfen

Niedersachsen

Beherbergungssteuer in Neustadt am Rübenberge

Höhe
4 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
in Prüfung
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Neustadt am Rübenberge bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

Buchung in Neustadt am Rübenberge berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Neustadt am Rübenberge auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Steuersatz von 4 Prozent auf das Nettoentgelt (ohne Umsatzsteuer) der Übernachtung.

Höhe
4 % vom Nettopreis (gilt seit 01.04.2026)
Kinder und Jugendliche
in Prüfung
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Erhoben seit
01.04.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Beherbergungssteuererklärung ist quartalsweise abzugeben und muss spätestens am 10. Kalendertag nach Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Stadt eingegangen sein (also bis 10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.).
Zahlung
separat nicht angegeben
Einreichung
Die Steuererklärung wird über das Online-Formular auf dem Serviceportal der Stadt Neustadt a. Rbge. eingereicht. Auch wenn in einem Quartal keine Beherbergungen stattfanden, ist eine Nullmeldung abzugeben.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Neustadt am Rübenberge nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Neustadt am Rübenberge ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Bis zum 31.03.2026 erhob die Stadt einen Tourismusbeitrag (seit 1999). Dieser wurde durch die Beherbergungssteuer ab 01.04.2026 abgelöst und gilt nicht mehr.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neustadt am Rübenberge.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen