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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Oberharmersbach

Höhe
ab 1,05 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 12 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 2,05 EUR (01.05. bis 31.10.) bzw. 1,05 EUR (01.11. bis 30.04.) je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind frei. Der Gastgeber meldet die Gäste innerhalb von 1 Tag an bzw. ab, zieht die Kurtaxe ein und führt sie bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab.

Höhe
ab 1,05 € pro Person und Nacht, je nach Saison
2,05 EUR je Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison (01.05. bis 31.10.), 1,05 EUR in der Nebensaison (01.11. bis 30.04.). Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind befreit. Der Betrag enthält einen Teilbetrag für die KONUS-Fahrentgelterstattung. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 12 frei
Berufliche Übernachtungen
Berufliche Teilnehmer an Tagungen oder Veranstaltungen sind kurtaxepflichtig, werden aber auf Antrag für die ersten zwei Tage des Aufenthalts befreit (§ 4 Abs. 2). Ortsfremde, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen, zahlen nicht (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung und Abmeldung der Gäste innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Kurtaxe bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6) und ist beim Vermieter zu entrichten; der Gastgeber zieht sie ein und führt sie ab.
Einreichung
Meldung schriftlich (Meldeblöcke) oder elektronisch über das von der Gemeinde bereitgestellte Verfahren; elektronische Meldung ist verpflichtend, wenn ein Internetzugang vorhanden ist (§ 7).
Betrieb anzeigen
Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde (Tourist-Information) einzureichen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oberharmersbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberharmersbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jede kurtaxepflichtige Person hat Anspruch auf eine Gästekarte (KONUS), die der Gastgeber unverzüglich aushändigen muss.
  • Einwohner mit Lebensmittelpunkt anderswo (Zweitwohnung) zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 65 EUR bzw. 90 EUR je Wohnung.
  • Familienbesuche von Einwohnern ohne Nutzung der Kureinrichtungen sind befreit.
  • Der Gastgeber haftet für vollständigen und richtigen Einzug; Verweigerer sind der Gemeinde zu melden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberharmersbach.

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