Baden-Württemberg
Kurtaxe in Zell am Harmersbach
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027)
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Zell am Harmersbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Ab 01.01.2027 beträgt die Kurtaxe 2,50 € je Person und Aufenthaltstag, für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren 1,00 €; Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Meldung innerhalb eines Tages, Abführung monatlich bis zum 10. des Folgemonats.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027)
2,50 € je Person und Aufenthaltstag (darin 0,16 € Umsatzsteuer); Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 15 Jahre 1,00 € (darin 0,07 € Umsatzsteuer); Kinder bis einschließlich fünf Jahre befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt ab 01.01.2027) - Änderung
- Ab 01.01.2027: 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt (ab 01.01.2027) – 2,50 € je Person und Aufenthaltstag (darin 0,16 € Umsatzsteuer); Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 15 Jahre 1,00 € (darin 0,07 € Umsatzsteuer); Kinder bis einschließlich fünf Jahre befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Beruflich zu Tagungen oder Veranstaltungen Anwesende sind kurtaxepflichtig (§ 2 Abs. 2); wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, ist nicht pflichtig (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fälligen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1); Meldepflichtige ziehen ein und führen ab (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (§ 7 Abs. 7); Anträge auf Befreiung/Ermäßigung spätestens am Abreisetag (§ 4 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- An- und Abmeldung der Gäste innerhalb von einem Tag nach Ankunft bzw. Abreise.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Zell am Harmersbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Zell am Harmersbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Tagesgäste (nicht länger als ein Tag) sind befreit.
- Die Satzung ersetzt die Satzung vom 24.03.2022 (mit Änderung vom 16.12.2024); die Stadtseite nennt noch die bisherigen Sätze und ist veraltet.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Zell am Harmersbach.
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