Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Oevenum
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 08.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gemeinsame Kurabgabe aller Föhrer Gemeinden: 3,50 € je Person und Tag vom 1. März bis 31. Oktober, sonst 1,80 €. Der Anreisetag zählt, der Abreisetag nicht. Die Unterkunftsgebenden stellen die Gästekarte aus, ziehen die Abgabe ein und führen sie ab. Kinder und Jugendliche unter 18 in Begleitung eines Volljährigen sind befreit.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je abgabepflichtiger Person und Tag 3,50 € in der Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober), in der übrigen Zeit 1,80 €. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Jahreskurabgabe 105,00 €. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Zahlung der Kurabgabe durch den Gast an die unterkunftsgebende Person spätestens am Tag nach der Ankunft für den gesamten Aufenthalt (§ 4 Abs. 2). Elektronisches Meldescheinverfahren: Meldeschein spätestens am Tag nach Ankunft (§ 9 Abs. 2 Nr. 3). Papierverfahren: Original innerhalb einer Kalenderwoche nach Ankunft abgeben, Abführung innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag (§ 10).
- Zahlung
- Die Unterkunftsgebenden führen die Abgabe an die in § 13 genannte Stelle ab; beim elektronischen Verfahren per SEPA-Lastschrift frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag der Gäste.
- Einreichung
- Wahl zwischen elektronischem Meldescheinverfahren und Papiermeldescheinverfahren, schriftlich vor Aufnahme der Gäste mitzuteilen (§ 8 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Änderungen der Person oder Anschrift der unterkunftsgebenden Person sind schriftlich innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Oevenum nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Oevenum ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Kurabgabe gilt gemeinsam für die ganze Insel Föhr, die Gästekarte wird mit Amrum gegenseitig anerkannt.
- Angehörige von Personen mit Hauptwohnung in der Gemeinde sind nur befreit, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind und die Kur- und Erholungseinrichtungen nicht nutzen.
- Die Unterkunftsgebenden müssen die Satzung für die Gäste sichtbar auslegen und die Meldescheinabschnitte mindestens drei Kalenderjahre aufbewahren.
- Die Jahreskurabgabe für Zweitwohnungsbesitzer beträgt 105,00 € (30 Tagessätze der Hauptsaison).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Oevenum – Kurabgabesatzung vom 27.09.2024 (gültig ab 01.01.2025)
- Föhr Tourismus – Kurabgabe & Gästekarte
Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oevenum.
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