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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Wrixum

Höhe
ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 14 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurabgabe gilt gemeinsam für die Insel Föhr (Wrixum und die übrigen Föhrer Gemeinden sowie Wyk). Sie beträgt 3,50 € je Person und Tag vom 1. März bis 31. Oktober, sonst 1,80 €; der Anreisetag zählt, der Abreisetag nicht. Die Unterkunftsgebenden stellen die Gästekarte aus, ziehen die Abgabe ein und führen sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.

Höhe
ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je abgabepflichtige Person und Aufenthaltstag 3,50 € in der Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober), 1,80 € in der übrigen Zeit. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Jahreskurabgabe 105,00 € (30 Tagessätze der Hauptsaison), bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens in dieser Höhe. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gast zahlt spätestens am Tag nach der Ankunft für den gesamten voraussichtlichen Aufenthalt an die unterkunftsgebende Person (§ 4 Abs. 2). Papierverfahren: Meldeschein innerhalb einer Kalenderwoche nach Ankunft abgeben, Abgabe innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag abführen (§ 10). Elektronisches Verfahren: Meldeschein spätestens am Tag nach der Ankunft ausdrucken, Einzug per SEPA-Lastschrift frühestens zwei Wochen nach Abreise (§ 9).
Zahlung
Abführung an die Föhr Tourismus GmbH (Stelle nach § 13), im Papierverfahren kostenfrei, im elektronischen Verfahren per SEPA-Lastschrift.
Einreichung
Wahl zwischen elektronischem Meldescheinverfahren (Drittanbieter, Zugangsdaten von der Föhr Tourismus GmbH) und Papiermeldescheinverfahren; Entscheidung vorab schriftlich mitteilen.
Betrieb anzeigen
Änderungen der Person oder Anschrift der unterkunftsgebenden Person sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Wrixum nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Wrixum ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Meldescheine und Kontrollbelege sind mindestens drei Kalenderjahre ab Abreise aufzubewahren.
  • Unterkunftsgebende haften gesamtschuldnerisch für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.
  • Eigentümer und Besitzer von Zweitwohnungen zahlen die Jahreskurabgabe von 105,00 €, wenn das Eigentum im Kalenderjahr mindestens 3 Monate bestand und sie sich dort aufhalten.
  • Die Satzung vom 18.10.2024 ersetzt die Satzung vom 25.07.2016.
  • Bei vorzeitiger Abreise wird zu viel gezahlte Abgabe nur innerhalb von 14 Tagen nach Abreise gegen Rückgabe der Kurkarte erstattet.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wrixum.

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