Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Wrixum
- Höhe
- ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 14 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurabgabe gilt gemeinsam für die Insel Föhr (Wrixum und die übrigen Föhrer Gemeinden sowie Wyk). Sie beträgt 3,50 € je Person und Tag vom 1. März bis 31. Oktober, sonst 1,80 €; der Anreisetag zählt, der Abreisetag nicht. Die Unterkunftsgebenden stellen die Gästekarte aus, ziehen die Abgabe ein und führen sie an die Föhr Tourismus GmbH ab.
- Höhe
- ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je abgabepflichtige Person und Aufenthaltstag 3,50 € in der Hauptkurzeit (1. März bis 31. Oktober), 1,80 € in der übrigen Zeit. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Jahreskurabgabe 105,00 € (30 Tagessätze der Hauptsaison), bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr höchstens in dieser Höhe. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gast zahlt spätestens am Tag nach der Ankunft für den gesamten voraussichtlichen Aufenthalt an die unterkunftsgebende Person (§ 4 Abs. 2). Papierverfahren: Meldeschein innerhalb einer Kalenderwoche nach Ankunft abgeben, Abgabe innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag abführen (§ 10). Elektronisches Verfahren: Meldeschein spätestens am Tag nach der Ankunft ausdrucken, Einzug per SEPA-Lastschrift frühestens zwei Wochen nach Abreise (§ 9).
- Zahlung
- Abführung an die Föhr Tourismus GmbH (Stelle nach § 13), im Papierverfahren kostenfrei, im elektronischen Verfahren per SEPA-Lastschrift.
- Einreichung
- Wahl zwischen elektronischem Meldescheinverfahren (Drittanbieter, Zugangsdaten von der Föhr Tourismus GmbH) und Papiermeldescheinverfahren; Entscheidung vorab schriftlich mitteilen.
- Betrieb anzeigen
- Änderungen der Person oder Anschrift der unterkunftsgebenden Person sind innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wrixum nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wrixum ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldescheine und Kontrollbelege sind mindestens drei Kalenderjahre ab Abreise aufzubewahren.
- Unterkunftsgebende haften gesamtschuldnerisch für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.
- Eigentümer und Besitzer von Zweitwohnungen zahlen die Jahreskurabgabe von 105,00 €, wenn das Eigentum im Kalenderjahr mindestens 3 Monate bestand und sie sich dort aufhalten.
- Die Satzung vom 18.10.2024 ersetzt die Satzung vom 25.07.2016.
- Bei vorzeitiger Abreise wird zu viel gezahlte Abgabe nur innerhalb von 14 Tagen nach Abreise gegen Rückgabe der Kurkarte erstattet.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wrixum.
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