Gastgeberklar Ort prüfen

Baden-Württemberg

Kurtaxe in Oppenau

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 15 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Buchung in Oppenau berechnen

Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

Als Kleinunternehmer ausgeschaltet lassen

Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?

Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Oppenau auswerten

Nächste Fristen

Regeln im Detail

Seit 01.06.2026 Kurtaxe 2,50 € je Person und Aufenthaltstag (Ankunft und Abreise zusammen ein Tag), Geschäftsreisende 1,00 €. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb von drei Tagen; monatlich bis zum 10. des Folgemonats abführen.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht
2,50 € je Person und Aufenthaltstag (enthält die gültige Mehrwertsteuer); Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.06.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 15 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6); Einzug und Abführung durch den Meldepflichtigen (§ 8).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde kostenlos bereitgestellte elektronische Meldeverfahren; auf Antrag bei unbilliger Härte befreit.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oppenau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Oppenau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Sätze enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer (§ 3 Abs. 5).
  • Jede kurtaxepflichtige Person hat Anspruch auf eine Gästekarte.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oppenau.

Autopilot · in Entwicklung

Und bald müssen Sie nicht einmal mehr rechnen.

Zum Start informieren lassen