Niedersachsen
Gästebeitrag in Wingst
- Höhe
- 2,20 €pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €, teils frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Wingst bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Gästebeitrag nur vom 15.03. bis 31.10.: 2,20 € je Übernachtung ab 16 Jahren, 1,00 € für 6 bis unter 16 Jahre, Kinder unter 6 frei. Der Gastgeber meldet Gäste nach Ankunft, zieht den Beitrag ein und liefert die Beiträge der Saison bis Ende November ab.
- Höhe
- 2,20 € pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
Je Übernachtung und Person in der Hauptsaison (15.03.-31.10.): ab Vollendung des 16. Lebensjahres 2,20 €, ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 1,00 €, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. In der Nebensaison kein Beitrag. Beträge laut Satzung für 2023 bis 2025, inkl. Mehrwertsteuer. (gilt seit 14.04.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €, teils frei
- Berufliche Übernachtungen
- Nicht beitragspflichtig sind Personen, die sich nur zur Berufsausübung im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1); ebenso Schulbesuch und Berufsaus-/-fortbildung (§ 3 Abs. 2 Nr. 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste nach deren Ankunft (§ 8 Abs. 1 Nr. 1); Ablieferung der Beiträge für die vorangegangene Saison bis Ende November des Saisonjahres (§ 8 Abs. 1 Nr. 6).
- Zahlung
- Ohne Einziehung durch den Wohnungsgeber am ersten Werktag nach Ankunft fällig (§ 7 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldescheine der Gemeinde, ggf. später elektronisches Meldeverfahren (§ 8 Abs. 2, Einführung nur vorbehalten).
- Betrieb anzeigen
- Gästeverzeichnis mit Namen, Alter, Anschrift, Ankunft und Abreise führen; Satzung gut sichtbar aushängen; Zahlungsverweigerer unverzüglich melden.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wingst nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wingst ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Gemeinde ist nur teilweise als Erholungsort anerkannt; Erhebungsgebiet ist laut § 1 Abs. 2 das gesamte Gemeindegebiet.
- Wohnungsgeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Ablieferung (§ 8 Abs. 5).
- Alternativ Jahresgästekarte 66 € bzw. 30 €.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Wingst – Gästebeitragssatzung
- Wingst – Gästebeitrag
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wingst.
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