Baden-Württemberg
Kurtaxe in Pfalzgrafenweiler
- Höhe
- 1,70 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,70 € je Person und Aufenthaltstag. Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Tagesgäste sind befreit.
- Höhe
- 1,70 € pro Person und Nacht
1,70 € je Person und Aufenthaltstag; Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.11.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Tagungs- und Veranstaltungsteilnehmer aus beruflichen Gründen sind kurtaxepflichtig und werden auf Antrag nur für den ersten Tag des Aufenthalts befreit (§ 4 Abs. 2); wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, zahlt nicht (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Kalendermonat fällig gewordene Beträge bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Gastgeber ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie monatlich an die Gemeinde ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug. Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6).
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren; auf Antrag bei unbilliger Härte Verzicht (§ 7 Abs. 5, 6).
- Betrieb anzeigen
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist das der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Pfalzgrafenweiler nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Pfalzgrafenweiler ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
- Gäste erhalten bei der Anmeldung die KONUS-Schwarzwald-Gästekarte (Kurkarte).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Pfalzgrafenweiler.
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