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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Frickingen

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 6 frei, unter 15: 1,50 €
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag (ab 15 Jahren), 1,50 EUR für Kinder ab 6 bis unter 15 Jahren; Kinder unter 6 sind frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber meldet Gäste elektronisch innerhalb von 3 Tagen an bzw. ab und zieht die Kurtaxe ein; die Gemeinde fordert die Beträge per Abgabebescheid an.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 EUR je Person und Aufenthaltstag ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, 1,50 EUR ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr frei (Beträge inkl. Mehrwertsteuer). (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 15: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind von der Kurtaxe befreit (§ 4 Abs. 1 b).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 7); die fälligen Beträge werden durch Abgabebescheid der Gemeinde angefordert und sind innerhalb von 14 Tagen nach Bescheidzustellung abzuführen (§ 8).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6); der Gastgeber zieht sie ein und führt sie nach Abgabebescheid der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen ab.
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren (Gästemeldestelle); Befreiung von der elektronischen Pflicht auf Antrag bei unbilliger Härte möglich (§ 7).
Betrieb anzeigen
Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde einzureichen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Frickingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Frickingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Zu melden sind auch Geburtsjahr der mitreisenden Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ggf. der Grad der Behinderung.
  • Familienbesuche von Einwohnern (unentgeltlich im Haushalt, ohne Kureinrichtungen) und Kranke, die Einrichtungen nicht nutzen können (ärztliches Zeugnis), sind befreit.
  • Einwohner mit Zweitwohnung zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 100,00 EUR je Person.
  • Der Gastgeber haftet für vollständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Frickingen.

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