Baden-Württemberg
Kurtaxe in Sasbach
- Höhe
- ab 1,90 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Sasbach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Sasbach erhebt eine Kurtaxe von 2,20 € je Person und Tag von April bis Oktober, sonst 1,90 € (Geschäftsreisende 1,00 €); Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Sie melden Gäste elektronisch innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie nach Aufforderung der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen ab. Jeder Gast hat Anspruch auf die KONUS-Gästekarte.
- Höhe
- ab 1,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Pro Person und Aufenthaltstag 2,20 € in der Hauptsaison (1. April bis 31. Oktober), 1,90 € in der Vor- und Nachsaison (1. Januar bis 31. März und 1. November bis 31. Dezember), Geschäftsreisende 1,00 €. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende sind kurtaxepflichtig und zahlen 1,00 € je Aufenthaltstag; nicht erhoben wird von Personen, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen (§ 2 Abs. 2, 3; § 3 Abs. 1 c).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft an- bzw. nach Abreise abzumelden (§ 8 Abs. 1). Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); der Einzug ist nach Aufforderung durch die Gemeinde innerhalb von 14 Tagen an die Gemeinde abzuführen (§ 9 Abs. 1).
- Zahlung
- Die Meldepflichtigen ziehen die Kurtaxe von den Kurtaxepflichtigen ein und führen sie nach Aufforderung der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren mit Druckvorlagen; auf Antrag Befreiung davon bei unbilliger Härte, dann manuelle Meldescheine (kostenpflichtig bei der Tourist-Information) (§ 8 Abs. 6 bis 8).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Sasbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Sasbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz betreibt oder eine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen zur Verfügung stellt, ist meldepflichtig (§ 8 Abs. 1).
- Passanten (nicht länger als 1 Tag, Ankunfts- und Abreisetag je als ein Aufenthaltstag gerechnet), Familienbesucher bei Einwohnern, Schullandheimteilnehmer und Besucher aus den Partnergemeinden Mapello und Marmoutier sind befreit (§ 4 Abs. 1).
- Wer sich weigert, die Kurtaxe zu entrichten, ist der Gemeinde unverzüglich zu melden (§ 9 Abs. 2).
- Die Kurtaxe enthält die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer; die KONUS-Gästekarte berechtigt zur kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs im Schwarzwald (§ 3 Abs. 1, § 6).
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sasbach.
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