Baden-Württemberg
Kurtaxe in Lauf
- Höhe
- ab 1,10 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Lauf bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,50 Euro (Hauptsaison 01.04.-31.10.) bzw. 1,10 Euro (übrige Zeit) je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Gastgeber melden innerhalb von 3 Tagen und führen nach Aufforderung der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen ab.
- Höhe
- ab 1,10 € pro Person und Nacht, je nach Saison
1,50 Euro je Person und Aufenthaltstag vom 01.04. bis 31.10., 1,10 Euro vom 01.01. bis 31.03. und 01.11. bis 31.12. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1); Abführung nach Aufforderung durch die Gemeinde innerhalb von 14 Tagen (§ 9 Abs. 1).
- Zahlung
- Gastgeber ziehen die Kurtaxe ein und führen sie nach Aufforderung innerhalb von 14 Tagen an die Gemeinde ab; Fälligkeit beim Gast am letzten Aufenthaltstag (§ 7 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- Wer Personen beherbergt oder eine Wohnung als Ferienwohnung überlässt, ist meldepflichtig (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lauf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lauf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind u. a. Personen, die sich nur für eine Übernachtung aufhalten (Durchreisende), und Schullandheim-Teilnehmer.
- Auf Antrag befreit: Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken sowie Schwerkranke mit ärztlichem Zeugnis.
- Meldescheine mit KONUS-Gästekarte müssen bei Fehlern zurückgegeben werden, sonst wird die Kurtaxe geschätzt.
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 21.01.2025) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lauf.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Lauf startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Lauf im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Lauf startet. Eine E-Mail, keine Werbung.