Baden-Württemberg
Kurtaxe in Sasbachwalden
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Sasbachwalden bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Ab 01.01.2027 Kurtaxe 2,50 € je Person und Aufenthaltstag (Ankunft und Abreise zusammen ein Tag). Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb von drei Tagen; Kurtaxe je Kalendermonat bis zum 10. des Folgemonats abführen.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
2,50 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Darin 0,70 € für KONUS. (gilt ab 01.01.2027) - Änderung
- Ab 01.01.2027: 2,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) – 2,50 € je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Darin 0,70 € für KONUS.
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7); Abführung der im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge bis zum 10. des folgenden Monats (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6); Einzug und Abführung durch den Meldepflichtigen (§ 8).
- Einreichung
- Meldung über das kostenlose elektronische Meldeverfahren der Gemeinde; auf Antrag bei unbilliger Härte manuell.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Sasbachwalden nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Sasbachwalden ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Jede kurtaxepflichtige Person hat Anspruch auf eine KONUS-Gästekarte.
- Die Satzung vom 22.07.2026 tritt erst am 01.01.2027 in Kraft; die bis dahin geltende Satzung vom 20.11.2024 lag nicht vor, ihr Satz ist unbekannt.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sasbachwalden.
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