Bayern
Kurbeitrag (Kurtaxe) in Scheidegg
- Höhe
- 2,60 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Abrechnung und Fristen
- je AufenthaltMeldung spätestens am Tag nach der Abreise; Abführung spätestens am Tag nach der Abreise
- Kinder
- unter 6 frei, unter 15: 0,90 €
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
- Markt Scheidegg – Kurbeitragssatzung vom 25.11.2021
- Markt Scheidegg – 4. Änderung der Kurbeitragssatzung vom 28.10.2025
- Markt Scheidegg – 3. Änderung der Kurbeitragssatzung vom 31.01.2025
- Markt Scheidegg – 1. Änderung der Kurbeitragssatzung vom 31.03.2022
- Markt Scheidegg – Ortsrecht Steuern, Abgaben, Kosten
- Markt Scheidegg – Kurbeitrag/Kurtaxe
Einige Angaben für Scheidegg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
Buchung in Scheidegg berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Scheidegg auswerten
Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Tag nach der Abreise (§ 7 Abs. 1). Abführung der Abgabe: spätestens am Tag nach der Abreise (§ 7 Abs. 2).
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt seit 01.01.2026 2,60 € je Person und Tag, für Kinder und Jugendliche, die im Urlaubsjahr 7 bis 15 Jahre alt werden, 0,90 €. Gastgeber melden ihre Gäste innerhalb eines Tages nach der Abreise elektronisch an den Markt und führen den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise ab; der Markt kann die Abführung zum Monatsende zulassen.
- Höhe
- 2,60 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,60 € je Person und Aufenthaltstag ab dem Jahr, in dem sie 16 wird; 0,90 € für Kinder und Jugendliche, die im Urlaubsjahr 7 bis 15 werden; jüngere Kinder frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2026) - Bisher
- 01.01.2023 bis 31.12.2025: 2,20 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 15: 0,90 €
- Berufliche Übernachtungen
- Beitragspflichtig sind nur Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten (§ 1); die Gemeindeseite nennt ausdrücklich Personen, die sich aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten, als nicht beitragspflichtig.
- Anerkannt als
- Kneipp-Kurort, Heilklimatischer Kurort (amtliche Liste des Landes Bayern, Stand 28.08.2025)
Pflichten und Fristen
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Tag nach der Abreise. Elektronische Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte Verfahren; Betriebe unter 10 Betten auch schriftlich, auf Antrag Verzicht auf elektronische Übermittlung (§ 7 Abs. 1). § 7 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Frist in der Quelle nicht genannt. § 7 Abs. 1
- Abführung der Abgabe
- Spätestens am Tag nach der Abreise. § 7 Abs. 2
- Außerdem in der Satzung
- die Gemeinde kann das Monatsende zulassen. Meldung innerhalb eines Tages nach Abreise (§ 7 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Scheidegg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Scheidegg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Zweitwohnungsinhaber zahlen seit 01.01.2026 einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag von 104,00 € bzw. 36,00 € (Kinder und Jugendliche), 4. Änderungssatzung.
Quellen und Prüfstand
- Markt Scheidegg – Kurbeitragssatzung vom 25.11.2021
- Markt Scheidegg – 4. Änderung der Kurbeitragssatzung vom 28.10.2025
- Markt Scheidegg – 3. Änderung der Kurbeitragssatzung vom 31.01.2025
- Markt Scheidegg – 1. Änderung der Kurbeitragssatzung vom 31.03.2022
- Markt Scheidegg – Ortsrecht Steuern, Abgaben, Kosten
- Markt Scheidegg – Kurbeitrag/Kurtaxe
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Scheidegg
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Scheidegg nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Scheidegg
Was kostet die Kurtaxe in Scheidegg?
Kurbeitrag in Scheidegg: 2,60 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Scheidegg?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: 2 × 2,60 € + 1 × 0,90 € (unter 15 J.) = 6,10 € (× 7). Insgesamt 42,70 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Scheidegg Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 6 frei, unter 15: 0,90 €.
Wann müssen Gastgeber in Scheidegg die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Tag nach der Abreise (§ 7 Abs. 1). Einzug beim Gast: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 7 Abs. 1). Abführung der Abgabe: spätestens am Tag nach der Abreise (§ 7 Abs. 2). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Scheidegg startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Scheidegg im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Scheidegg startet. Eine E-Mail, keine Werbung.