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Bayern

Kurbeitrag in Weiler-Simmerberg

Höhe
1,40 €pro Person und Nacht
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Weiler-Simmerberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 1,40 € je Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag; jüngere Kinder sind frei. Belegt nur durch die Seite der Marktgemeinde, die Kurbeitragssatzung selbst liegt nicht im Auszug vor.

Höhe
1,40 € pro Person und Nacht
1,40 € je Person (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) und Aufenthaltstag; Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. (gilt seit 01.01.2021)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Nach § 6 Abs. 2 der Kurbeitragssatzung führen Sie den eingezogenen Kurbeitrag innerhalb eines Monats nach Zustellung des Kurbeitragsbescheides an den Markt Weiler-Simmerberg ab; die Gäste melden Sie laufend elektronisch oder schriftlich (§ 6 Abs. 1).
Zahlung
separat nicht angegeben
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Weiler-Simmerberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Weiler-Simmerberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die vorliegende Satzung vom 14.09.2026 betrifft den Fremdenverkehrsbeitrag (Gewerbetreibende, in Kraft 01.01.2027), nicht den Kurbeitrag der Gäste.
  • Nach § 5 Abs. 3 dieser Fremdenverkehrsbeitragssatzung können Vermieter zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge eine Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung schulden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Weiler-Simmerberg.

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