Bayern
Kurbeitrag in Weiler-Simmerberg
- Höhe
- 1,40 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Weiler-Simmerberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 1,40 € je Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag; jüngere Kinder sind frei. Belegt nur durch die Seite der Marktgemeinde, die Kurbeitragssatzung selbst liegt nicht im Auszug vor.
- Höhe
- 1,40 € pro Person und Nacht
1,40 € je Person (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr) und Aufenthaltstag; Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. (gilt seit 01.01.2021) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Nach § 6 Abs. 2 der Kurbeitragssatzung führen Sie den eingezogenen Kurbeitrag innerhalb eines Monats nach Zustellung des Kurbeitragsbescheides an den Markt Weiler-Simmerberg ab; die Gäste melden Sie laufend elektronisch oder schriftlich (§ 6 Abs. 1).
- Zahlung
- separat nicht angegeben
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Weiler-Simmerberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Weiler-Simmerberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die vorliegende Satzung vom 14.09.2026 betrifft den Fremdenverkehrsbeitrag (Gewerbetreibende, in Kraft 01.01.2027), nicht den Kurbeitrag der Gäste.
- Nach § 5 Abs. 3 dieser Fremdenverkehrsbeitragssatzung können Vermieter zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge eine Vorauszahlung von 0,25 € je Übernachtung schulden.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Weiler-Simmerberg.
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