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Bayern

Kurbeitrag in Oberreute

Höhe
1,40 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

Einige Angaben für Oberreute bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 1,40 € je Person und Aufenthaltstag; An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Beherbergende melden Gäste über das Meldesystem der Gemeinde bis zum zweiten Tag nach Ankunft, melden am nächsten Werktag nach der Abreise ab und führen den Beitrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Berechnung ab.

Höhe
1,40 € pro Person und Nacht
1,40 € je Person und Aufenthaltstag; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kurbeitragsfrei. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.12.2024)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind von der Entrichtung des Kurbeitrags befreit (§ 4 Abs. 5).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Du meldest die Gäste über das Meldesystem der Gemeinde spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft und hebst den Kurbeitrag ein (§ 6); die Abführung erfolgt nach Berechnung.
Zahlung
Der Kurbeitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten oder unmittelbar an die Gemeinde zu entrichten; Nachweis durch elektronischen Gästepass.
Einreichung
Elektronisches Meldesystem der Gemeinde oder Formblatt.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Oberreute nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Oberreute ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag von 50,00 € je Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
  • Beherbergende haften der Gemeinde für den vollständigen Eingang des Beitrags.
  • Der Kurbeitrag enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Oberreute.

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