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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Höfen an der Enz

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Höfen an der Enz bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 € je Person und Aufenthaltstag, höchstens 42 Tage je ununterbrochenem Aufenthalt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Meldung über das elektronische Verfahren der Stadt Bad Wildbad; Abführung an Bad Wildbad nach Bescheid.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Person und Aufenthaltstag im gesamten Gemeindegebiet (1. Änderungssatzung); je ununterbrochenem Aufenthalt höchstens 42 Tage. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende erhalten eine Ermäßigung auf 1,00 € pro Übernachtung (§ 5 Abs. 3 n. F.); Teilnehmer an beruflichen Tagungen sind auf Antrag während deren Dauer befreit (§ 5 Abs. 2 a).
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung bis zum der Ankunft bzw. Abreise folgenden Werktag (§ 8 Abs. 1); Abführung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kurtaxe-Bescheides an die Stadt Bad Wildbad (§ 9 Abs. 1); manuelle Meldescheine bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 10).
Zahlung
Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 7 Abs. 1); Vermieter ziehen ein und führen ab (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Elektronisches Meldeverfahren; Daten gehen an die Stadt Bad Wildbad, die mit der Kurtaxeabrechnung der Gemeinde Höfen betraut ist (§ 8 Abs. 7). Bei unbilliger Härte manuelle Meldescheine (§ 8 Abs. 9, 10).
Betrieb anzeigen
Befreiungsanträge spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde (§ 5 Abs. 4 n. F.).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Höfen an der Enz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Höfen an der Enz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Vermieter haftet der Gemeinde für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
  • Mit der Anmeldung ist die Gästekarte auszustellen (§ 8 Abs. 6).
  • Die Kurtaxeabrechnung erfolgt über die Stadt Bad Wildbad.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Höfen an der Enz.

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