Baden-Württemberg
Kurtaxe in Bad Wildbad
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Bad Wildbad bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
3,30 € (Kurbezirk I, Stadtteil Wildbad) bzw. 2,00 € (Kurbezirk II, Teilorte) je Person und Aufenthaltstag, höchstens 42 Tage je ununterbrochenem Aufenthalt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Meldung am Werktag nach An- bzw. Abreise, Abführung nach Bescheid.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Je Person und Aufenthaltstag 3,30 € im Kurbezirk I und 2,00 € im Kurbezirk II, ganzjährig; je ununterbrochenem Aufenthalt höchstens 42 Tage. (gilt seit 01.04.2019) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende erhalten eine Ermäßigung auf jeweils 1,50 € (Kurbezirk I) bzw. 1,00 € (Kurbezirk II) pro Übernachtung (§ 5 Abs. 3); Tagungsteilnehmer sind auf Antrag in den ersten 4 Tagen befreit (§ 5 Abs. 2 Nr. 1).
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 42 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung am der Ankunft bzw. Abreise folgenden Werktag (§ 8 Abs. 1); Abführung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kurtaxe-Bescheides (§ 9 Abs. 1).
- Zahlung
- Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 7 Abs. 2); Vermieter ziehen ein und führen ab (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der zuständigen Stelle ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 6); Stadtverwaltung Bad Wildbad (§ 8 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Befreiungsanträge nach § 5 Abs. 2 innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ankunft bei der Stadtverwaltung (§ 5 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bad Wildbad nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bad Wildbad ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Vermieter haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
- Wer die Abmeldung verspätet, zahlt die Kurtaxe bis zur tatsächlichen Abmeldung weiter (§ 9 Abs. 2).
- Mit der Anmeldung ist die Gästekarte (KONUS) auszustellen (§ 8 Abs. 5).
- Die Stadt weist Gästebroschüre Stand Juli 2026 aus: 3,30 € pro Nacht in Bad Wildbad, 2,00 € in den Teilorten, Kinder bis 17 Jahre befreit.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Bad Wildbad – Kurtaxesatzung inkl. Änderungen
- Stadt Bad Wildbad – Vorteile mit der Gästekarte (Stand Juli 2026)
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bad Wildbad.
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