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Sachsen

Gästetaxe in Eibenstock

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltspätestens am Anreisetag
Kinder
unter 12 frei, unter 18: halber Satz
Zuletzt geprüft
08.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 08.10.2026.

Einige Angaben für Eibenstock bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Die Stadt Eibenstock erhebt eine Gästetaxe von 2,50 EUR je Person und Aufenthaltstag (ab 01.10.2025); Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und beruflich Reisende sind befreit, Jugendliche bis 18 zahlen die Hälfte. Beherbergende melden Gäste unverzüglich über das elektronische Meldescheinsystem an, ziehen die Taxe ein und führen sie nach Kostenbescheid der Stadt ab.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,50 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 01.10.2025; Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres befreit, vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 50 % Ermäßigung. (gilt seit 01.10.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 12 frei, unter 18: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen (z. B. Geschäftsreisen, Tagungen, Seminaren) im Erhebungsgebiet aufhalten, sind von der Zahlung befreit.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste sind unverzüglich über das elektronische Meldescheinsystem (in Ausnahmefällen papiergebunden im TSC Eibenstock) anzumelden (§ 7 Abs. 1); der Durchschlag papiergebundener Meldescheine ist nach Ablauf eines Quartals bis zum 10. Werktag des Folgemonats der Stadtverwaltung oder dem TSC zuzuleiten (§ 7 Abs. 3). Die Abführung erfolgt entsprechend dem Kostenbescheid der Stadtverwaltung (§ 9 Abs. 1).
Zahlung
Die Gästetaxe wird am letzten Aufenthaltstag in der Gemeinde zur Zahlung fällig (§ 8 Abs. 1); der Beherbergende zieht sie ein und führt sie nach dem Kostenbescheid der Stadt ab und haftet dafür (§ 9).
Einreichung
Meldung über das elektronische Meldescheinsystem; der ausgedruckte bzw. handschriftlich ausgefüllte Meldeschein ist vom Gast zu unterschreiben. Meldescheine sind ausschließlich über das TSC Eibenstock zu beziehen (§ 7 Abs. 1 und 2).
Betrieb anzeigen
Jede gästetaxepflichtige Person hat Anspruch auf eine Gästekarte, die nur mit dem vom TSC Eibenstock bereitgestellten Vordruck ausgestellt werden darf (§ 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Eibenstock nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Eibenstock ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Inhaber von Wochenendhäusern, Bungalows und Lauben zahlen eine pauschale Jahresgästetaxe von 75,00 EUR je Objekt (§ 3 Abs. 2).
  • Nebenwohnungsinhaber mit Lebensmittelpunkt anderswo zahlen pauschal das 30-fache des Tagessatzes im Jahr (§ 3 Abs. 3).
  • Die Voraussetzungen für Befreiung und Ermäßigung sind nachzuweisen (§ 5 Abs. 2).
  • Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht darf die Stadt die Gästetaxe schätzen und per Bescheid festsetzen (§ 7 Abs. 7).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eibenstock.

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