Baden-Württemberg
Kurtaxe in Seebach
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Seebach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,00 € je Person und Aufenthaltstag seit 01.01.2025, ab 01.01.2027 2,50 €. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Die Gemeinde stellt einen Kurtaxebescheid zu, der innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2025)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 2,50 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein und führen sie an die Gemeinde ab und haften dafür (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldescheine fortlaufend und lückenlos verwenden; falsch ausgefüllte Vordrucke sind samt Gästekarte an die Tourist-Information zurückzugeben; elektronisches Meldeverfahren möglich.
- Betrieb anzeigen
- Anmeldung und Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Seebach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Seebach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Für verlorene oder nicht mehr nachweisbare Meldescheine werden 20,00 € je Schein in Rechnung gestellt.
- Einwohner mit Nebenwohnung zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe (41 € bis 2026, 60,00 € ab 2027).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Seebach.
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