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Bayern

Kurbeitrag in Grabenstätt

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,00 € je Person und Aufenthaltstag, Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren 0,50 €, Kinder unter 6 frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste elektronisch innerhalb von zwei Tagen ab Abreise und führen den Beitrag ab.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,00 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 0,50 € ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinder unter 6 frei. (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 6 Abs. 1: Meldung der Beitragspflichtigen innerhalb von zwei Tagen ab Abreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde. § 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser; die Gemeinde kann Abführung erst am Monatsende zulassen.
Zahlung
Fällig mit Entstehen; Zahlung an den Einhebungspflichtigen oder direkt an die Gemeinde (§ 3).
Einreichung
Elektronische Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte Verfahren; auf Antrag bei unbilliger Härte Verzicht (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Grabenstätt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Grabenstätt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Meldedaten: Name, Anschrift (Hauptwohnsitz), Geburtsdatum, An- und Abreisetag.
  • Ermäßigungen sind nachzuweisen (Schwerbehindertenausweis).
  • Zweitwohnungen: jährlicher Pauschalbeitrag 35 € bzw. 17,50 € (Änderung ab 01.01.2024).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Grabenstätt.

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