Bayern
Kurbeitrag in Grabenstätt
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 2 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,00 € je Person und Aufenthaltstag, Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren 0,50 €, Kinder unter 6 frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Gastgeber melden die Gäste elektronisch innerhalb von zwei Tagen ab Abreise und führen den Beitrag ab.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,00 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 0,50 € ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinder unter 6 frei. (gilt seit 01.01.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 6 Abs. 1: Meldung der Beitragspflichtigen innerhalb von zwei Tagen ab Abreise elektronisch über das Verfahren der Gemeinde. § 6 Abs. 2: Abführung spätestens einen Tag nach Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser; die Gemeinde kann Abführung erst am Monatsende zulassen.
- Zahlung
- Fällig mit Entstehen; Zahlung an den Einhebungspflichtigen oder direkt an die Gemeinde (§ 3).
- Einreichung
- Elektronische Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte Verfahren; auf Antrag bei unbilliger Härte Verzicht (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Grabenstätt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Grabenstätt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldedaten: Name, Anschrift (Hauptwohnsitz), Geburtsdatum, An- und Abreisetag.
- Ermäßigungen sind nachzuweisen (Schwerbehindertenausweis).
- Zweitwohnungen: jährlicher Pauschalbeitrag 35 € bzw. 17,50 € (Änderung ab 01.01.2024).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Grabenstätt.
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