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Bayern

Kurbeitrag in Bergen

Höhe
1,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,55 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 1,10 € je Person und Aufenthaltstag (Kinder 6 bis unter 16 Jahre 0,55 €, unter 6 frei). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber meldet die Gäste und hebt den Beitrag ein.

Höhe
1,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 1,10 € ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; 0,55 € ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie für Schwerbeschädigte mit GdB 100; Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres frei. Umsatzsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,55 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste innerhalb von 2 Tagen ab Abreise (§ 6 Abs. 1, i. d. F. der Änderung ab 01.04.2025); Abführung spätestens einen Tag nach Abreise (§ 6 Abs. 2); die Gemeinde kann Abführung erst zum Monatsende zulassen.
Zahlung
Abführung an die Gemeinde spätestens einen Tag nach der Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser; Gastgeber haftet für den vollständigen Eingang.
Einreichung
Meldung verpflichtend elektronisch über das von der Gemeinde bereitgestellte Verfahren; schriftlich nur auf begründeten Antrag.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Bergen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Bergen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet ist das Gemeindegebiet ohne Holzhausen, Irlach und Leiten.
  • Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag (44 € bzw. 22 €).
  • Schwerbehinderung ist durch Ausweis nachzuweisen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bergen.

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