Bayern
Kurbeitrag in Bergen
- Höhe
- 1,10 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 0,55 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 1,10 € je Person und Aufenthaltstag (Kinder 6 bis unter 16 Jahre 0,55 €, unter 6 frei). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber meldet die Gäste und hebt den Beitrag ein.
- Höhe
- 1,10 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 1,10 € ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; 0,55 € ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie für Schwerbeschädigte mit GdB 100; Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres frei. Umsatzsteuer ist enthalten. (gilt seit 01.01.2022) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 0,55 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste innerhalb von 2 Tagen ab Abreise (§ 6 Abs. 1, i. d. F. der Änderung ab 01.04.2025); Abführung spätestens einen Tag nach Abreise (§ 6 Abs. 2); die Gemeinde kann Abführung erst zum Monatsende zulassen.
- Zahlung
- Abführung an die Gemeinde spätestens einen Tag nach der Abreise oder bei späterer Meldung mit dieser; Gastgeber haftet für den vollständigen Eingang.
- Einreichung
- Meldung verpflichtend elektronisch über das von der Gemeinde bereitgestellte Verfahren; schriftlich nur auf begründeten Antrag.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Bergen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Bergen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kurgebiet ist das Gemeindegebiet ohne Holzhausen, Irlach und Leiten.
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen einen jährlichen Pauschalbetrag (44 € bzw. 22 €).
- Schwerbehinderung ist durch Ausweis nachzuweisen.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Bergen – Kurbeitragssatzung ab 2022
- Gemeinde Bergen – Änderung der Kurbeitragssatzung ab 01.04.2025
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Bergen.
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