Baden-Württemberg
Kurtaxe in Sipplingen
- Höhe
- ab 2,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 3,90 EUR in der Hauptsaison (01.04.–31.10.) und 2,50 EUR in der Vor- und Nachsaison (01.11.–31.03.). Der Ankunfts- und der Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Gemeinde ab.
- Höhe
- ab 2,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
3,90 EUR je Person und Aufenthaltstag vom 01.04. bis 31.10., 2,50 EUR vom 01.11. bis 31.03. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, zahlt keine Kurtaxe (§ 4 Abs. 4). Personen, die aus beruflichen Gründen an Tagungen oder Veranstaltungen teilnehmen, werden auf Antrag befreit (§ 4 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Gäste sind innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§ 7 Abs. 1). Die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge sind bis zum 10. des Folgemonats abzuführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); der Beherberger zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- Beherbergung gegen Entgelt bzw. Ferienwohnung ist meldepflichtig (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Sipplingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Sipplingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Gäste erhalten die Echt Bodensee Card und die Bodenseecard West vom Gastgeber (§ 5).
- Befreit sind Tagesgäste, Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Familienbesuche, Schullandheim-Teilnehmer sowie nachgewiesen bettlägerige Kranke (§ 4 Abs. 1).
- Auf Antrag befreit sind Schwerbehinderte mit GdB ab 80 und nötige Begleitpersonen (§ 4 Abs. 3).
- Der Gastgeber haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sipplingen.
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