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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Sipplingen

Höhe
ab 2,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 15 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 3,90 EUR in der Hauptsaison (01.04.–31.10.) und 2,50 EUR in der Vor- und Nachsaison (01.11.–31.03.). Der Ankunfts- und der Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber zieht die Kurtaxe ein und führt sie an die Gemeinde ab.

Höhe
ab 2,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
3,90 EUR je Person und Aufenthaltstag vom 01.04. bis 31.10., 2,50 EUR vom 01.11. bis 31.03. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 15 frei
Berufliche Übernachtungen
Wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, zahlt keine Kurtaxe (§ 4 Abs. 4). Personen, die aus beruflichen Gründen an Tagungen oder Veranstaltungen teilnehmen, werden auf Antrag befreit (§ 4 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste sind innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§ 7 Abs. 1). Die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge sind bis zum 10. des Folgemonats abzuführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); der Beherberger zieht sie ein und führt sie an die Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren (§ 7 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
Beherbergung gegen Entgelt bzw. Ferienwohnung ist meldepflichtig (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sipplingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sipplingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Gäste erhalten die Echt Bodensee Card und die Bodenseecard West vom Gastgeber (§ 5).
  • Befreit sind Tagesgäste, Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Familienbesuche, Schullandheim-Teilnehmer sowie nachgewiesen bettlägerige Kranke (§ 4 Abs. 1).
  • Auf Antrag befreit sind Schwerbehinderte mit GdB ab 80 und nötige Begleitpersonen (§ 4 Abs. 3).
  • Der Gastgeber haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sipplingen.

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