Baden-Württemberg
Kurtaxe in Owingen
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 15 frei
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Owingen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 2,50 € je Person und Aufenthaltstag (inkl. MwSt). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb von 3 Tagen, Abrechnung per Rechnung.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht
Je Person und Aufenthaltstag 2,50 EUR (inkl. Mehrwertsteuer). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.07.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 15 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die Gemeinde Owingen fordert die fälligen Kurtaxebeträge per Rechnung an; Gastgeber führen sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszustellung ab (§ 8 Abs. 3 Kurtaxesatzung).
- Zahlung
- Abführung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszustellung.
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (§ 7 Abs. 6).
- Betrieb anzeigen
- Befreiungs- oder Ermäßigungsanträge spätestens am Tag der Abreise (§ 4 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Owingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Owingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Beherberger haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
- Weigert sich ein Gast, ist dies der Gemeinde unverzüglich zu melden (§ 8 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Owingen – Durchgeschriebene Kurtaxesatzung (März 2026)
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Owingen.
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